Müssen Sicherheitsschuhe anteilig selbst bezahlt werden?
Folgendes Szenario:
In einem Betrieb (in Deutschland) ist das Tragen von Sicherheitsschuhen einer bestimmten Kategorie vorgeschrieben. Laut Gesetz (§3 Abs. 3 ArbSchG) dürfen dem AN dadurch keine Kosten enstehen. Der AG kommt dem Gesetz nach, indem er für alle AN ein bestimmtes Modell (in passender Größe) kostenfrei zur Verfügung stellt. Aufgrund besonderer Vorraussetzungen der Fußform eines AN passen ihm diese Schuhe jedoch nicht. Betriebsintern besteht die Regelung, dass der AN sich in diesem Fall selbst passende Sicherheitsschuhe der entsprechenden Kategorie kaufen kann, und dafür vom AG eine pauschale Zuzahlung von 60€ erhält. Die Differenz muss der AN jedoch selbst tragen.
Ist diese Regelung mit dem Arbeitsschutzgesetz vereinbar, oder müssen für jeden AN passende Schuhe unabhängig vom Wert zur Verfügung gestellt bzw. deren Beschaffung durch den AN vom AG vollständig erstattet werden?
4 Antworten
kannst die Differenz bei der Steuererklärung angeben, dann bekommst du noch etwas Geld.
Ja, aber es geht wirklich nur darum, ob eine solche Betriebsvereinbarung mit dem Gesetz vereinbar ist, oder ob der volle Betrag erstattet werden muss.
Ich habe im Möbelhaus gearbeitet und brauchte auch Sicherheitsschuhe. Ich habe einen Gutschein für ein bestimmtes Geschäft bekommen. Ich meine es waren 65 Euro. Dafür hätte ich zwar was bekommen, aber weil ich welche haben wollte, die was besser aussehen, musste ich noch 10 Euro selber bezahlen.
Ja ist es. Du kriegst ja für das Geld Sicherheitsschuhe. Wenn du dann aber spezielle haben möchtest, die besser aussehen, dann musst du das natürlich selber bezahlen.
Viele Betriebe fragen dich ob du Sicherheitsschuhe besitzt,oft stellen sie dir dann für Praktikum die bei Ausbildung bekommst du komplette Arbeitskleidung vom Chef.Da brauchst du eigentlich keine Noch extra kaufen für nen Praktikum
Ich verstehe nicht ganz, was du damit sagen möchtest. Von einem Praktikum war keine Rede. Es geht darum, dass die vom AG zur Verfügung gestellten Schuhe nicht passen, und andere gekauft werden müssen.
Ja, solange Du keine speziell zugerichtete Schuhe benötigst, sondern nur ein anderes Modell ist das zulässig.
Es geht ja um den Fall, dass die zur Verfügung gestellten Schuhe nicht zur Fußform passen und somit ein anderes Modell nötig ist, um ohne Einschränkungen arbeiten zu können. Ist es trotzdem zulässig, einen Pauschalbetrag festzulegen? Macht es einen Unterschied, wenn es in dem festgelegten Rahmen keine passenden Schuhe gibt, welche auch die sonstigen Anforderungen erfüllen? Dann würde der AG seiner Pflicht ja nicht nachkommen. Oder sehe ich das falsch?
Das ist ja eine ähnliche Regulierung. Ich möchte allerdings wissen, ob das aus rechtlicher Sicht zulässig ist.