Mit Kampfhund unter 18 Gassi gehen in Nds?
Hallo,
in Niedersachsen ist zum führen eines Hundes der Hundeführerschein pflicht. Allerdings gehen trotzdem manche Kinder mit Hundrn Gassi, die den nicht haben. Aber da Kampfhunde in Niedersachsen gleichgestellt sind, sollte es doch möglich sein, auch mit denen ohne Schein und U18 Gassi zu gehen?
Mfg
2 Antworten
Nur der eingetragene Halter muss den Hundeführerschein ablegen, nicht etwa andere Familienmitglieder oder Freunde, die mit dem Hund spazieren gehen.
Und "Kampfhunde" gibt es ohnehin nicht und die Listenhunde - als gefährliche Hunde - sind in Nds ja abgeschafft.
Wenn ein Hund als "gefährlich" eingestuft ist, dann gelten für seine Haltung und dann auch fürs Gassigehen ganz individuelle Auflagen.
Dem steht dann der § 28 der Straßenverkehrsordnung im Wege - nach dem nur Personen Hunde im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen, die in der Lage sind, mental und körperlich auf den Hund ordnungsgemäß einzuwirken.
Wenn der Hund natürlich so super gut erzogen ist, dass er 100 %ig aufs Wort auch dem 15jährigen gehorcht ....
Die Verantwortung trägt übrigens dann trotzdem der Hundehalter und die möglichen Folgen auch ....
Ist wie mit Führerschein für Autos. Auch Gassigeher brauchen einen Hundeführerschein.
Jo, also dürfte nach deiner Einschätzung ein 15 Jähriger mit z.b einem als nicht gefährlich eingestuften Rotweiler in Niedersachsen Gassi gehen? ( Da er ja in Nds wie alle anderen Hunde ein normaler Hund wär)