Mit älterem ummgemacht?

5 Antworten

Für dich ist es schonmal nicht strafbar. Für ihn erstmal auch nicht, außer es ist Geld geflossen oder er hat eine Zwangslage ausgenutzt, du bist für ihn Schutzbefohlene oder deine sexuelle Selbstbestimmung ist trotz des Überschreitens des Schutzalters nicht gegeben.

Ein Mitarbeiter der für euch verantwortlich war? Dann wäre es sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Ansonsten ist man ab 14 sexuell selbst bestimmt und wenn deine Eltern ihn nicht Anzeigen, weil sie der Meinung sind, dass ein Erwachsener deine Unreife ausgenutzt hat, dann hat der Staat da kein eigenes Interesse dran, aber wenn doch, dann kann das drastische Konsequenzen haben, wenn das Gericht der gleichen Ansicht ist. Aber nicht für dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

thope684  04.06.2023, 02:14

Das eigene Erfahrung sollte da nicht stehen 🤣

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Es ist für euch beide grundsätzlich nicht strafbar, allerdings könnte es durchaus für den 30-Jährigen Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.Einfach mal rummachen mit einer 14-jährigen Schülerin ist nicht besonders gut angesehen.

Nein. Ab 14 ist es rechtlich okay. Für euch beide.. Die 30jährigen solltest du übrigens vorerst aufschieben.. Nur weil es legal ist, bist du noch lange nicht auf Augenhöhe mit erwachsenen Männern.


thope684  03.06.2023, 01:23

Ja wer weiß, geistig 12 der Typ vielleicht... ich bin jetzt fast 39... soweit kann ne 14 jährige Ihrem Alter gar nicht voraus sein, dass ich damit was anfangen könnte ...mit 16/17 zuletzt ... und einfach nur knick knack...nä... wie kommt man darauf ohne sich schäbig zu fühlen?

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Du bist minderjährig aber wenn nichts wirklich gelaufen ist kann auch nichts passieren. Ansonsten müsste der Lehrer das melden.