Minusstunden wegen Kurzarbeit, keine Möglichkeit diese zu begleichen?
Ein Bekannter von mir hat aufgrund von Kurzarbeit 50 Minusstunden.
Er ist in Ausbildung und die Möglichkeit nach der Schule zu arbeiten ist nicht mehr möglich.
Vom Arbeitgeber gibt es bisher keine neue Möglichkeit, diese wieder abzuarbeiten.
Wie soll er diese begleichen, wenn er nur diese festen Arbeitszeiten hat. Die nicht vorgezogen und verlängert werden können.
Ihm geht es nicht ums Geld.
3 Antworten
Als Azubi fällt er eigentlich nicht unter die kurzarbeit, da er eben die Zeit im Betrieb braucht um ausgebildet zu werden.
Auf keinen Fall sind die Minus Stunden sein Problem, das sind maximal das Problem des Betriebs.
als Azubi fällt er nicht unter die Kurzarbeit. Da nimmt er nicht daran teil.
Auch ist mir nicht klar, wie man Minusstunden als Kurzarbeiter machen kann.
Während einer Ausbildung kann es nicht zu arbeitgeberseits bedingten Minusstunden kommen .
https://www.anwalt.org/arbeitszeit-fuer-auszubildende/
Minusstunden für den AzubiMinusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.