minijob mit 15?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Vollzeitschüler unterliegst Du auch weiterhin der Kinderarbeitsschutzverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden ...........

Bedeutet, dass Du wohl nur während Schulferin bis zu 4 Wochen im Jahr einer besser bezahlten Beschäftigung nachgehen kannst.

Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!