Minijob 16?

1 Antwort

Zwischen 15 und 17 gilt man vor dem Gesetz als Jugendliche oder Jugendlicher und darf bis zu acht Stunden am Tag arbeiten – zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei gelten zum Schutz der Heranwachsenden Einschränkungen. Sie dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – und das nur an fünf Tagen pro Woche.

Emresa 
Fragesteller
 18.01.2024, 19:55

Das ust doch vollzieht 40std in der woche

0