Minderjährig in der Uni- haben Eltern das Recht auf Noten?
Wir hatten letztens eine interessante Diskussion in der Unigruppe. Dabei stellten wir uns die Frage, ob Eltern das Recht haben die Uni Noten der Kinder zu erfahren, wenn diese noch unter 18 sind. Wenn da kein Kontakt besteht und die Kinder auch nicht von dem Geld der Eltern leben und zudem nicht mehr zu Hause wohnen.
können Eltern dann trotzdem in direktem Kontakt zur Uni an die Noten herankommen? Wäre das rechtlich okay, wenn da ein Professor oder eine Professorin den Eltern die Noten zeigt?
unser Standpunkt war, dass es ja quasi Erwachsenenbildung ist. Und wenn die Kinder nicht mehr abhängig von den Eltern sind, müsste das ja eigentlich nicht mehr gehen.
allerdings sind es ja minderjährige. Daher die Frage. Vielleicht kennt sich ja wer aus :)
6 Antworten
Minderjährig ist minderjährig. Das hat nichts damit zu tun, ob sich ds Bildungsprogramm nun eigentlich an Erwachsene richtet.
Wer auch immer die Vormundschaft hat, hat auch ein Recht auf die Noten
Ja, aber kann man dann in der Uni anrufen und danach fragen? So einfach ist das ja meist an Unis nicht. In er Theorie stimme ich dir zu, aber ob das in der Realität so einfach ist 🤔
Wenn sie erziehungsberechtigt sind, dann ja. Wenn sie das nicht sind (was ja vorkommen kann) dann nicht.
Minderjährige sind wohl eher nicht an Universitäten anzutreffen.
Übrigens haben Eltern die den Unterhalt für ihre erwachsenen Kinder finanzieren auch das Recht auf einen Nachweis der erbrachten Leistungen. Die Leistungen müssen angemessen sein. Will heissen, die Kinder müssen ernsthaft studieren.
Stellt sich die Frage, wie jemand minderjähriges auf die Uni kommt, ohne Kontakt zu den Eltern zu haben?
Wer immer dort den minderjährigen Jugendlichen angemeldet hat, wird auch eine "Generaleinwilligung" abgeben haben, das der Minderjährige selbstständig am Studium teil nehmen darf.
Sofern vom minderjährigen studierenden keine Info zu den Noten durch die Eltern zu erhalten ist, könnte hier durchaus das Auskunftsrecht der Schule gegenüber der Eltern gelten.