Mietvertrag (Zusatzvereinbarung)?
Hallo liebe User, in meinem Mietvertrag besteht eine Zusatzklausel "Der Vermieter muss 2 Monaten vor der Kündigung schriftlich informiert werden". Im nächsten Jahr haben wir vor eine größere Wohnung über eine Baugenossenschaft zu finden. Allerdings müsste ich den Vermieter langsam über das Vorgehen informieren? Würdet ihr den Mietvertrag prüfen lassen oder einfach ein Schreiben zur Information aufsetzen? Wir haben ein gutes Verhältnis. Danke für Eure Meinung 😊
2 Antworten
Letztlich muss du dich fragen, ob du einen Nachteil davon haben könntest, wenn du ihm vorab bescheid sagst.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde vermuten, dass dies eine unzulässige Verlängerung der Kündigungsfrist ist und daher unwirksam. Du kannst einen Anwalt fragen (falls hier keiner ist), aber das kostet, also wenn du keinen Nachteil hast kannst du es auch erfüllen. Ich würde aber mich mal umhören, wie der Vermieter sich bei anderen Mietern verhalten hat, nachdem sie ihm bescheid gesagt haben.
Danke für die Tipps. An Freitag habe ich meinen Termin beim Wohnungsbau und jenach Verfügbarkeit den Vertrag prüfen lassen oder ein kurzes Gespräch mit den Herrn einlassen (kann zum Nachteil werden). Die WhatsApp Nummer vom Vormieter habe ich, allerdings haben wir uns bisher nur zweimal kurz gesehen (Besichtigung und Abnahme) 👀
Über den Mieterverein oder Verbraucher Zentrale prüfen lassen. Ansonsten spricht für eine vorab Info nichts dagegen.