Mietvertrag (Zusatzvereinbarung)?

2 Antworten

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Letztlich muss du dich fragen, ob du einen Nachteil davon haben könntest, wenn du ihm vorab bescheid sagst.

Ich bin kein Jurist, aber ich würde vermuten, dass dies eine unzulässige Verlängerung der Kündigungsfrist ist und daher unwirksam. Du kannst einen Anwalt fragen (falls hier keiner ist), aber das kostet, also wenn du keinen Nachteil hast kannst du es auch erfüllen. Ich würde aber mich mal umhören, wie der Vermieter sich bei anderen Mietern verhalten hat, nachdem sie ihm bescheid gesagt haben.

schneemantel 
Fragesteller
 17.10.2023, 08:53

Danke für die Tipps. An Freitag habe ich meinen Termin beim Wohnungsbau und jenach Verfügbarkeit den Vertrag prüfen lassen oder ein kurzes Gespräch mit den Herrn einlassen (kann zum Nachteil werden). Die WhatsApp Nummer vom Vormieter habe ich, allerdings haben wir uns bisher nur zweimal kurz gesehen (Besichtigung und Abnahme) 👀

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Über den Mieterverein oder Verbraucher Zentrale prüfen lassen. Ansonsten spricht für eine vorab Info nichts dagegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung