Meine ex hat ein Video von mir veröffentlicht und soll ich sie anzeigen?

6 Antworten

Naja, du kannst eventuell beweisen dass sie solche ein Video veröffentlicht hat. Aber kannst du beweisen dass sie lügt? Das wird eher das Thema sein.

Naja meiner rechtslaienhaften Sicht nach haben wir einige versch. rechtliche Aspekte:

Du hast das "Recht am eigenen Bild" - man kann also keine Bilder von dir ohne deine Zustimmung veröffentlichen. Ausnahmen gelten hierbei für Personen des öffentlichen Lebens (Berühmtheiten, Politiker, ...), wenn es um die Berichterstattung von wichtigen Ereignissen geht oder wenn du nur Beiwerk (irgendwo im Hintergrund ganz klein) bist. Hoffe das waren alle Ausnahmen... Das sollte hier nicht der Fall sein und du kannst auf eine Unterlassung drängen. Aber da das Video schon gelöscht ist, ist dies bereits eingetreten. Ob du Schadenersatz fordern kannst, muss ein Anwalt dir sagen. Hier sind wir im Zivilrecht!

Außerdem kann eine solche Äußerung als "Verleumdung" oder wie man es auch immer nennt gelten. Dazu muss sie unwahre Aussagen tätigen, die deinen Ruf schädigen. Das Problem ist hierbei, dass das Gesetz von "wider besseres Wissens" spricht. Sie müsste also wissen, dass die Behauptung unwahr ist was schwer zu beweisen sein wird. Es ist also fraglich ob ein Staatsanwalt sich damit beschäftigen will...

Anzeigen kannst du alles - ob die Situation dadurch nur weiter eskaliert kann ich nicht sagen - du solltest sie besser kennen und das abschätzen können!

Ganz abgesehen davon ist deine "Beweissicherung" forensisch nicht ganz korrekt - ein wichtiger Punkt wäre sicherzustellen, dass die Beweise nicht manipuliert sind. Dazu nutzt man zB forensisch anerkannte Programme die neben den Daten auch Checksummen aufzeichnen mit denen man die Unversehrtheit der Beweise prüfen kann. Daher sind deine Screenshots auch nur "wackelige" Beweise was eine Strafverfolgung nicht unmöglich macht aber erschwert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

IG0R11 
Fragesteller
 28.12.2022, 12:07

Ich habe auch Screenrecorder benutzt

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Mark Berger  28.12.2022, 12:11
@IG0R11

Das ändern nichts...

Screenrecorder garantiert dir, dass die Aufnahmen nicht verändert werden können? Nein!

Ist Screenrecorder in der Liste der forensisch anerkannten Tools? Auch nein!

Was forensich anerkannt wäre ist Cellebrite, Oxygen, Mobiledit, Belkasoft, etc. Außerdem geht es nicht nur um das Tool sondern auch um Dokumentation des Vorgangs, Beweismittelverzeichnis, usw.

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ich würde sie Anzeigen. Am besten mit Anwalt und Zeuge. Bester Freund oder so, nur nimm jemanden wirklich zuverlässigen.

Kannst es auch über einen Anwalt machen lassen. Verleumdung ist nicht ohne.

Anzeigen, es geschah ohne Deine Zustimmung. Da bekommt Sie Probleme.
Zum Anwalt Schadenersatz fordern.

Dann hat Sie richtig was davon!