Mein Ex will Geschenke zurück und droht mir mit Knast, geht das?

13 Antworten

Das kann doch nicht wahr sein, dass du dich so einschüchtern lässt...:-(((

Da ihr nichts Schriftliches habt, keinen Vertrag, keine Rückzahlungsverpflichtungen, ist seine Forderung völlig sinnlos.

Du kannst ihm aus freien Stücken etwas zurückzahlen, denn eine Trennung wird wesentlich leichter, wenn euer Geben und Nehmen ausgeglichen ist. Verpflichtet bist du aber nicht.

Stell die 10 € pro Monat ein und lasse ihn seine Klageschrift machen. Es wird nichts dabei herauskommen.

Wenn er nicht beweisen kann, dass er Dir Dinge oder geld geschenkt hat, hat er keine Chance vor einem Gericht. Denn dann behauptest Du einfach, dass er Dir das nicht geschenkt hat. Damit steht Aussage gegen Aussage und dann kann nichts passieren.

Nur wenn er einen eindeutigen Nachweis bringen kann - z.B. einen Schuldschein - dann stehst Du in der Verpflichtung um das wieder zurückzuzahlen.

An Deiner Stelle würde ich ihm gar nichts zurückgeben und zurückzahlen - denn er hat Dir die die Dinge und das Geld ja nicht überlassen, sondern geschenkt.

Zahle ihm ab sofort gar nichts mehr.

Geschenkt ist geschenkt und Geschenke kann man nicht zurückfordern, auch nicht über einen Anwalt.

Ganz egal ob es Geldgeschenke oder materielle Geschenke sind.

Jetzt möchte er, dass ich ihm alles zurückzahle und droht mit Anwalt und Gericht

Haha. Soll er drohen wie er will. Er hat keinerlei rechtliche Handhabe gegen dich.

Erstens ist er in der Beweispflicht: Er muss beweisen, dass diese Zahlungen überhaupt stattgefunden haben, und in welcher Höhe.

Zweitens kann man Geschenke nicht "zurückverlangen". Wenn er dir das Geld geschenkt hat, hat er es dir geschenkt. Fertigaus. Er müsste nachweisen, dass es kein Geschenk gewesen ist, sondern geliehen... das wird ihm aber nicht gelingen, da es keinen "Darlehensvertrag" o.ä. gibt.

Sprich: Er kann überhaupt gar nichts beweisen. Soll er zum Anwalt gehen: Das kostet ihn nur zusätzlich Geld. Kosten, auf denen er sitzenbleiben wird.

Ich überweiße ihm jetzt monatlich 10,00 EUR

Hör sofort auf damit und stoppe die Überweisungen. Der soll keinen Cent von dir bekommen! Er hat kein Recht auf irgendwas.

Man *kann* Geschenke zurück fordern. Wenn man selbst in finanzielle Probleme geraten ist und das Geld braucht. Sonst nicht. Hast du schriftlich, dass es Geschenke waren? Dann stell die Zahlungen ein.


sabrinab944 
Fragesteller
 09.09.2021, 13:57

nichts schriftliches

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palusa  09.09.2021, 14:00
@sabrinab944

Versucht er, das als leihgabe statt Geschenk zu deklarieren?

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palusa  09.09.2021, 14:55
@sabrinab944

Ich bin kein Anwalt. Wäre vielleicht sinnvoll, dann mit einem zu sprechen.

Dein Stichwort ist dann Beratungshilfeschein. Im Prinzip ein wisch, mit dem Deine Anwaltskosten gezahlt werden. Musst nachweisen, dass du selbst es nicht tragen kannst, was bei dir zutreffen dürfte.

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palusa  09.09.2021, 15:05
@palusa

Also. Betrug ist es nicht. Geht eher um die Frage, ob er von dir überhaupt irgendwas einfordern kann. Eine leihgabe kann er zurück fordern. Ein Geschenk nicht. Und du musst durchsetzen, dass es ein Geschenk war.

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