Mein Ex will Geschenke zurück und droht mir mit Knast, geht das?
Hallo,
ich bin seit 6 Monaten von meinem ex getrennt. Innerhalb der Beziehung hat er mir einige Geschenke gemacht. Klar hat er mir auch mal finanziell hier und da ausgeholfen.
Jetzt möchte er, dass ich ihm alles zurückzahle und droht mit Anwalt und Gericht.
Er meint , dass ich wegen Betrug ins Gefängniss komme.
Ich bin selber in privat insolvenz und hartz4 Empfängerin, ich muss jeden Cent 3 mal umdrehen bevor ich Ihn ausgebe.
Ich überweiße ihm jetzt monatlich 10,00 EUR mehr geht einfach nicht. Er meint, dass es nicht reicht und ich ins Gefängniss komme.
Stimmt das ?
13 Antworten
Das kann doch nicht wahr sein, dass du dich so einschüchtern lässt...:-(((
Da ihr nichts Schriftliches habt, keinen Vertrag, keine Rückzahlungsverpflichtungen, ist seine Forderung völlig sinnlos.
Du kannst ihm aus freien Stücken etwas zurückzahlen, denn eine Trennung wird wesentlich leichter, wenn euer Geben und Nehmen ausgeglichen ist. Verpflichtet bist du aber nicht.
Stell die 10 € pro Monat ein und lasse ihn seine Klageschrift machen. Es wird nichts dabei herauskommen.
Wenn er nicht beweisen kann, dass er Dir Dinge oder geld geschenkt hat, hat er keine Chance vor einem Gericht. Denn dann behauptest Du einfach, dass er Dir das nicht geschenkt hat. Damit steht Aussage gegen Aussage und dann kann nichts passieren.
Nur wenn er einen eindeutigen Nachweis bringen kann - z.B. einen Schuldschein - dann stehst Du in der Verpflichtung um das wieder zurückzuzahlen.
An Deiner Stelle würde ich ihm gar nichts zurückgeben und zurückzahlen - denn er hat Dir die die Dinge und das Geld ja nicht überlassen, sondern geschenkt.
Zahle ihm ab sofort gar nichts mehr.
Geschenkt ist geschenkt und Geschenke kann man nicht zurückfordern, auch nicht über einen Anwalt.
Ganz egal ob es Geldgeschenke oder materielle Geschenke sind.
Jetzt möchte er, dass ich ihm alles zurückzahle und droht mit Anwalt und Gericht
Haha. Soll er drohen wie er will. Er hat keinerlei rechtliche Handhabe gegen dich.
Erstens ist er in der Beweispflicht: Er muss beweisen, dass diese Zahlungen überhaupt stattgefunden haben, und in welcher Höhe.
Zweitens kann man Geschenke nicht "zurückverlangen". Wenn er dir das Geld geschenkt hat, hat er es dir geschenkt. Fertigaus. Er müsste nachweisen, dass es kein Geschenk gewesen ist, sondern geliehen... das wird ihm aber nicht gelingen, da es keinen "Darlehensvertrag" o.ä. gibt.
Sprich: Er kann überhaupt gar nichts beweisen. Soll er zum Anwalt gehen: Das kostet ihn nur zusätzlich Geld. Kosten, auf denen er sitzenbleiben wird.
Ich überweiße ihm jetzt monatlich 10,00 EUR
Hör sofort auf damit und stoppe die Überweisungen. Der soll keinen Cent von dir bekommen! Er hat kein Recht auf irgendwas.
Man *kann* Geschenke zurück fordern. Wenn man selbst in finanzielle Probleme geraten ist und das Geld braucht. Sonst nicht. Hast du schriftlich, dass es Geschenke waren? Dann stell die Zahlungen ein.
Versucht er, das als leihgabe statt Geschenk zu deklarieren?
Ich bin kein Anwalt. Wäre vielleicht sinnvoll, dann mit einem zu sprechen.
Dein Stichwort ist dann Beratungshilfeschein. Im Prinzip ein wisch, mit dem Deine Anwaltskosten gezahlt werden. Musst nachweisen, dass du selbst es nicht tragen kannst, was bei dir zutreffen dürfte.
nichts schriftliches