Mahnbescheid gegen Minderjährigen?

7 Antworten

Auch gegen Kinder und Jugendliche über 7 Jahre kann zivilrechtlich ein Titel erwirkt werden, der 30 Jahre lang vollstreckbar bleibt. Wenn er zum Zeitpunkt der Bestellung noch keine 14 war, bleibt er aber strafrechtlich unbehelligt, da er zum Zeitpunkt der Tat strafunmündig war. Du selbst musst für seine Schulden nicht einstehen, es wäre aber überlegenswert um die Sache aus der Welt zu schaffen. Möglicherweise erfolgt auch durch den Verkäufer eine Meldung an das Jugendamt, es steht ja der Verdacht einer Straftat im Raum.

Auch wenn strafrechtlich noch nichts drin ist: Dein Sohn hat einen Schaden angerichtet. Dein Sohn haftet dafür. Mit Vollendung des 7. Lebensjahres werden Kinder in D deliktfähig, d.h. sie sind haftbar für ihre Taten. Du wärst nur dann haftbar, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hättest (eine Pflicht, die bei einem 13 oder 14jährigen sehr überschaubar ist). Dein Sohn muss zahlen, wenn er es jetzt nicht kann, dann später, in den nächsten 30 Jahren.

Es ist deine Entscheidung, ob du für ihn zahlst. Du musst es nicht.

Erkläre dem Verkäufer, dass Dein Sohn die Sachen heimlich bestellt hatte und damals erst 13 war - damit sind die Käufe unwirksam.

Dann halte ihm eine gewaschene Standpauke und veranlasse ihn, die Sachen alle zurück zu schicken - die Versandkosten darf er von seinem Taschengeld bezahlen!

Und damit er sich einprägt, was er darf und was nicht, lass ihn einen Aufsatz darüber verfassen, warum man sich nur bestellt, was man bezahlen kann und zwar auf eigenen Namen - und welche Auswirkungen solche betrügerischen Maschen auf die Handelsfirma und den vorgegaukelten Käufer haben. Bis der zur Zufriedenheit geschrieben ist, hat er Hausarrest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

sassenach4u  11.10.2019, 10:43

Das stimmt leider gar nicht!

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mepeisen  11.10.2019, 13:47

Schwebend unwirksam heißt nicht, dass es vollständig unwirksam ist.

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Dichterseele  11.10.2019, 17:10
@mepeisen

Zumindest kann der Erziehungsberechtigte nach Kenntnisnahme sein Einverständnis zum Kauf verweigern - was aufs gleiche hinauskommt.

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mepeisen  11.10.2019, 17:52
@Dichterseele

Im Prinzip ist das richtig. Mir geht es nur um die Differenzierung, dass die Eltern aktiv was machen müssen. Ich habe es schon mal erlebt, dass Eltern nichts machten, weil sie gelesen haben, dass es eh unwirksam sei.

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Dichterseele  11.10.2019, 17:53
@mepeisen

Das hättest Du so schreiben müssen.

Im übrigen lies mal meine Antwort...

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mepeisen  11.10.2019, 17:59
@Dichterseele

Mir ging es nicht darum, dich hier anzugreifen. Wenn das so rüber kam, tut es mir leid.

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furbo  12.10.2019, 06:25

Erkläre dem Verkäufer, dass Dein Sohn die Sachen heimlich bestellt hatte und damals erst 13 war - damit sind die Käufe unwirksam.

Richtig. Allerdings hat der Sohn falsche Daten benutzt und somit verhindert, dass der Verkäufer überhaupt eine Chance hatte, dessen beschränkte Geschäftsfähigkeit zu erkennen. Nicht destotrotz hat das Kind dem Verkäufer einen Schaden verursacht, für den das Kind haftet. M.E. dürfte sich der Schaden in ungefähr der Höhe des Kaufpreises bewegen. Durch Mahnbescheid usw. wird er noch höher.

Eine Zurücknahme der Sachen würde ich als Verkäufer verweigern, denn vom Kauf bis zum Mahnbescheid vergehen i.d.R. mehrere Wochen wenn nicht gar Monate. Nach diesem Zeitraum sind die Gegenstände kaum nochmals zu verkaufen. Der Schaden gesteht mit oder ohne Rücksendung fort.

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Dichterseele  13.10.2019, 01:32
@furbo

Wenn die Sachen ungebraucht sind, muss der Verkäufer sie zurücknehmen.

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furbo  13.10.2019, 06:41
@Dichterseele

Au ja, und wenn sich ein Kind was bestellt, das liegt dann noch nach Monaten ungebraucht an einem sicheren Platz. Guter Witz.

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Die Bestellungen widerrufen und die Bestellung zurückgeben.

Strafrechtlich passiert nichts.

Gegen Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn er zum Zeitpunkt der Tat unter 14 war dann war er strafunmündig.

Glück gehabt.


sassenach4u  11.10.2019, 10:45

Strafunmündig ja, aber beschränkt geschäftsfähig und damit muss er zahlen, wenn nicht jetzt dann eben auf den evtl., erwirkten Tiel in den kommenden 30 Jahren.

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