Leistungsauszug von der Krankenkasse für den MDK bei GA OP?

1 Antwort

Es läuft eigentlich andersrum: Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen und arbeitet im Dienste der Krankenkassen und für die Krankenkassen. Der MDK wird also von der Krankenkasse beauftragt, etwas zu begutachten. Nicht umgekehrt. Die Krankenkasse gibt dem MDK also vielmehr freiwillig alle Informationen, die der MDK braucht, um Antworten zu liefern.


L2005a 
Fragesteller
 04.11.2023, 18:28

Und darf die Krankenkasse dies?

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