Ladendiebstahl - Folgen?
Hallo liebe Community.
Wie in dem Titel steht bezieht es sich bei meiner Frage um den Ladendiebstahl und seine Folgen.
Ich komme auch direkt zur sache, muss allerdings etwas ausholen.
Alles fing damit an, dass ich nach dem Training im Gym noch in einen Supermarkt (in diesem Fall Kaufland) gegangen bin um mir paar sachen zu holen.
Beim Betreten des Geschäfts Habe ich mir weder Wagen, noch Tüte geholt, da ich davon ausgegangen bin, dass es nicht sonderlich viel wird.
Ich trug also nur meine Umhängetasche mit mir.
Anders wie geplant wurde es zu viel und ich habe mir einen Gesicherten Artikel (Wert : 9,95€) in die Tasche reingelegt um alles Tragen zu können.
Mann muss dabei wissen, dass ich zu dem Zeitpunkt Relativ Müde und erschöpft war. Koffein und Zucker hatte ich auch reichlich intus; nebenbei habe ich noch relativ laute Musik gehört gehabt - sinnvoll denken konnte ich also nicht sonderlich.
Angekommen an der Kasse habe ich alle Artikel aufs Band gelegt, bis auf den gesicherten in der Tasche, den ich bis dahin schon vergessen hatte.
Selbsterklärend wurde die „Sicherheitssäule“ ausgelöst und ich wurde daraufhin angesprochen.
Nach Absprache mit mir wurde die Tasche durchsucht und Artikel xy befand sich nach wie vor drin.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie mir es nicht geglaubt hätten habe also kurze Hand gemeint der Artikel sei aus einer anderen Filliale - dies konnte mir aber widerlegt werden.
Nach etwas hin und her mit dem Fillialleiter kamen wir/er zum Beschluss, dass ich ein Hausverbot bekäme und eine Strafanzeige erstattet wird.
Mit was darf ich nun rechnen?
Werde ich danach als vorbestraft gelten?
Zu mir : 15J / Wohnhaft in Bw.
Bitte nur ernstgemeinte Antworten auf eine ernstgemeinte Frage…
Danke.
2 Antworten
Du wirst vielleicht Sozialstunden bekommen oder die Sache wird eingestellt.
Aber Vorsicht, solltest du nochmal straffällig werden, so sieht es dann wegen diesem Vorfall wesentlich schlechter für sich aus.
Mit was darf ich nun rechnen?
Vielleicht wird es eingestellt, vielleicht Sozialstunden. Nichts wildes.
Werde ich danach als vorbestraft gelten?
Ja und Nein.
Wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest bist du theoretisch Vorbestraft. Da aber solche Kleinigkeiten nicht in deinem Führungszeugnis landen wärst du nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht Vorbestraft. (vgl. z.B. hier)
Ich bin davon ausgegangen, dass sie mir es nicht geglaubt hätten habe also kurze Hand gemeint der Artikel sei aus einer anderen Filliale - dies konnte mir aber widerlegt werden.
Das war leider die falsche Wahl.
Wenn du es schlichtweg vergessen hast, aus welchen Gründen auch immer, könnte man immer noch darüber streiten ob ein Vorsatz vorlag. Da du aber gelogen hast, als man die Waren bei dir gefunden hatte, ist dieser Zug wohl abgefahren. Nachzulesen z.B. hier.
Ich habe auch schon mal vergessen eine Ware aus meiner Tragetasche auf das Band zu legen. "Sicherheitssäule" hat gepiept. Ich bin zurück zu Kasse, hab nochmal den Beutel durchgesehen und die vergessene Ware bezahlt.
Dann heißt es wohl abwarten.
weißt du evtl wann ich mit einer Rückmeldung rechnen dürfte?
ansonsten Danke!