Kündigungsfrist bei Burger King?
Moin,
ich arbeite seit März diesen Jahres bei Burger King als Minijobber und würde jetzt gern kündigen.
Mein Vertrag ist im August abgelaufen und die wollten meinen Vertrag verlängern bis zum 01.09. - der ist aber schon lange vorüber und ich habe bisher auch nichts abgegeben.
Seit August habe ich nicht mehr gearbeitet, mein Vertrag ist ja nun auch anscheinend auch abgelaufen.
Jedoch setzen die mich nun immer mehr unter Druck meinen Vertrag abzugeben.
Meine Frage nun ist, da ich die Vertragsverlängerung nicht abgegeben habe, kann ich kündigen ohne eine Frist zu haben?
Können die mich in irgendeiner Sicht zur Rechenschaft ziehen oder sonstiges, da ich bisher noch nichts abgegeben habe, aber nicht gekündigt habe? Oder kann ich jetzt ohne bedenken kündigen?
Was soll ich in meine Kündigung schreiben, zu wann ich kündigen möchte?
Vielen Dank im Vorraus!
du arbeitest seit 1.09. ohne vertrag, versteh ich das richtig? wenn du nicht arbeitest, musst du nix machen.
Ich habe seither nicht mehr gearbeitet, da mein Vertrag ja abgelaufen ist.
3 Antworten
Wenn Du seit dem genannten Befristungsdatum in Deinem Arbeitsvertrag nicht mehr in diesem Unternehmen gearbeitet hast , und Deinerseits auch eine vom Unternehmen an Dich übergebene Vertragsverlängerung nicht von Dir anerkannt und unterschrieben wurde , endete Dein alter Vertrag damit automatisch durch erreichen des ursprünglichen Befristungsdatums .
Einseitig kann der Arbeitgeber Dir keine Vertragsverlängerung ohne Deine Zustimmung "aufdrücken" , wenn zuvor alle Normbedingungen für einen regulären Auslauf durch Befristung gegeben und eingehalten wurden .
Damit wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag zu schließen .
Zur Rückgabe etwaigen Firmeneigentums ( Werkzeuge , Arbeitskleidung Werksausweise , Schlüssel etc. ) bleibst Du dann natürlich nun gemäß Deines alten Vertrages verpflichtet .
Von konkludentem Verhalten hinsichtlich des Fortbestehens oder der Neueingehung eines Vertrages könnte man nur sprechen , wenn der Arbeitgeber wissentlich trotz Ablauf der Befristung weiter zur Beschäftigung einteilte / einzitierte , und der Arbeitnehmer dieser Einbestellung genauso wissentlich dann folgte .
Bei einem unbefristeten Anschluß-Beschäftigungsverhältnis ( eigenständiger Vertrag ) gelten abseits etwaiger Probezeitvereinbarungen oder Tarif- oder Einzelvertraglich abweichender Vereinbarungen 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats .
Sollte es durch konkludentes Verhalten tatsächlich zu einer erneut befristeten Verlängerung des Altvertrages gekommen sein , so gälten die Kündigungsfristen in dem ursprünglichen Vertrag , bzw. die Regelungen in einem zwischenzeitlich bereits vorgelegten Verlängerungsvertrag . ( sofern dort von gesetzlichen Grundlagen abgewichen wurde . )
Bei befristeten Verträgen müßte abseits von Probezeitsregelungen ein einseitiges Kündigungsrecht vereinbart worden sein , damit ordentlich vor Ablauf der ( neuen ) Befristung einseitig gekündigt werden könnte .
Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, muss man nicht kündigen.
Es besteht dann kein Vertrag mehr.
Wenn du allerdings danach noch Arbeiten warst, könnte man von Verlängerung durch konkludentes Handeln ausgehen.
da du nicht mehr gearbeitet hast und der vertrag befristet war, besteht kein arbeitsverhältnis mehr. du musst nichts machen.