Kündigung Probezeit beim öffentlicher Dienst?
ich habe eine 6 monatige Probezeit. Meine Frage ist muss mein Arbeitgeber mit spätestens zwei Wochen vor Ende der 6 monatigen Probezeit die Kündigung (also nach 5 Monaten und zwei Wochen) oder kann er rein Theoretisch sie auch am letzten Tag aussprechen?
4 Antworten
Die Kündigung kann auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden - hier ist dann aber natürlich auch die Kündigungsfrist einzuhalten - d. h. das Arbeitsverhältnis (Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende im TVöD/TV-L) verlängert sich dann entsprechend über die Probezeit hinaus - hier sogar dann um einen kompletten Monat.
Die Probezeit gilt bis zum letzen Tag der vereinbarten Frist - und bis zu diesem kann ein Arbeitgeber auch eine Kündigung mit 14-tägiger Laufzeit aussprechen.... also auch noch am letzten Tag der Probezeit.
14-tägiger Laufzeit
Ergänzung: Kündigungsfrist Probezeit im TVöD und TV-L = 14 Tage zum Monatsende
Daher kann das Arbeitsverhältnis um einen ganzen Monat über die Probezeit hinausgehen.
Die Probezeitkündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich.
Wenn man dir nicht schon was angekündigt hat, ist im öD nicht mit einer Kündigung kurz vor dem ende zu rechnen.