Kostüm legal?
Ist es erlaubt an Fasnacht in einem Araber Kostüm mit einem schwarzen rucksack in Menschenmengen zu laufen den leeren Rucksack in die Menge zu werfen und ganz laut Allah agbah zu schreien ?
An alle das soll nicht diskriminierend sein und auf keine Religion abstoßend sein
7 Antworten
Nein, das ist nicht legal. Du täuschst eine Straftat vor.
Ich würde mich lieber als Mohammed verkleiden, der den Koran kritisiert und als Serviette verwendet, und gut ist.
An alle das soll nicht diskriminierend sein und auf keine Religion abstoßend sein
Ist es aber.
Du beleidigst damit alle Muslime und stellst sie mit Terroristen gleich und abgesehen davon ist es auch noch rassistisch.
Nein ist nicht legal.
Zu den verbotenen Kostümen gehören unter anderem. Dienstuniformen, Exhibitionistische Kostüme und Terrorismus.
Es kann bei dir sogar richtig daneben gehen. Wenn dein Rucksack als "Anscheinswaffe" deklariert wird, dann währe das laut Bußgeldkatalog eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, das es so weit kommt. Aber möglich wäre es.
Wenn dein Rucksack als "Anscheinswaffe" deklariert wird, dann währe das laut Bußgeldkatalog eine Strafe von bis zu 10.000 Euro.
Und für den Fall, dass der Rucksack „zu echt“ wirkt: Vortäuschen einer Straftat (an sich eine Straftat).
Da ist auch Fastnacht egal. Sowas würde strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen.
Nein, ist es nicht. Und es ist schon verstörend, überhaupt auf die Idee zu kommen.