1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

prinzipiell ja, aber nicht gegen seinen eigenen. Wenn eine "dienststelleninterne" Ermittlung stattfindet, wird diese immer von einer Nachbardienststelle durchgeführt. So soll Mauschelei oder Beeinflussung unterbunden werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter