Können schlechte Noten die "versetzung" ins 3. ausbildungsjahr gefährden?
Kann man durch schlechte Noten in der Berufsschule (z.b. eine sechs oder mehrer fünfen) "sitzenbleiben" ? oder muss man die ausbildung dann vll sogar abbrechen?
Also ich bin jetzt im zweiten Jahr (ist ja fast zuende) ich hab durch krankheit viel gefehlt und hab mich nun auch net grad überarbeitet - also schulnoten sehen net grad rosig aus ausserdem bekomm ich durch sport schwänzen vll ne sechs in sport.. Die zwischenprüfung hab ich gerade mit der note 2,3 bestanden nur frage ich mich ob mir die noten jetzt die ausbildung vermasseln können also das ich vll nicht ins dritte ausbildungsjahr komme durch die noten - geht das oder sind die noten für diesen punkt egal?
Ich bin mir sicher das ich im dritten Jahr wieder auf meine guten noten kommen und meine Ausbildung gut abschliessen kann - wenn ich denn ins dritte jahr komme und mir die schulnoten da keinen strich durch machen
9 Antworten
Du kannst nicht sitzen bleiben und Dein Ergebnis in der Zwischenprüfung zeigt das Du Dein Ausbildungsziel bis zum 2. Ausbildungsjahr ereicht hast. Die Berufschulnoten werden zum Teil mit im Zwischenprüfungsergebnis eingerechnet wozu aber Sport sicher nicht gehört. Wenn Du wegen Krankheit Deine Ausbildungszeit nicht voll nutzen konntest besteht die Möglichkeit diese Zeit vor der Abschlußprüfung nach zu holen. Das wird gemacht wenn man der Meinung seien muß das man die Abschlußprüfung nicht schaft. Aber bei deinem Zwischenprüfungsergabnis gibt es sichlich nicht den Hinweis das da was schief geht also ran an den Rest der Zeit klappt schon
Zwischenprüfung geschafft, das ist schon mal gut. Ich lege Dir wirklich ans Herz jetzt ranzuklotzen, wäre doch ärgerlich wenn Dich aufgrund Deiner Zensuren niemand einstellen möchte. Es könnte durchaus sein das Du das 2. Ausbildungsjahr wiederholen mußt wenn Du die Anforfderungen nicht erfüllt hast, also streng Dich lieber etwas an, es geht um Deine Zukunft.
Bei zu schlechten Noten in der Berufsschule kamm dein Arbeitgeber bei der IHK beantragen (oder anders herum, dass weis ich nicht genau) dass bis zu 12 Monate an deine Ausbildungszeit fran gehängt werden.
Nennt sich im Zeugnis auch : Hat das Klassenziel nicht erreicht.
in der ausbildung kann man nciht sitzen bleiben. es gibt die möglichkeit das der arbeitgeber sagt er sezt dich nochmal ins zweite lehrjahr zurück was ich mir bei dir nicht vorstellen kann da du ne gute zwischenprüfung hast und ich mal davon ausgehe das du auf der arbeit im praktischen gut bist.
die Frage ist, kannst du den Stoff, der dir fehlt wieder einholen.....wirst du zur Prüfung zugelassen.....wie reagiert der Betrieb usw.....
ich habe das erste jahr gut gemacht nur zweien und dreien auf dem zeugnis. im zweiten jahr ist jetzt durch verschiedenen faktoren einiges schiefgelaufen... ich glaube nicht das mich der betrieb zurücksetzen würde - also die schule kann das nicht bestimmen? also das die schule einfach sagt ich muss das zweite jahr wiederholen?