Können Jugendliche selber Entscheidungen treffen?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

18+ 57%
16-15 24%
14-13 14%
12- 5%
18-17 0%

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
14-13

Hallo 404vg

Der Gesetzgeber sieht bereits vor, dass Jugendliche zumindest in einigen Belangen auch gegen den Willen der Eltern entscheiden dürfen, oftmals aber nicht immer ab 14 Jahren.

Darunter fallen z.b.

  • Medizinische Entscheidungen wie z.b. Impfungen
  • Umgangsbelange bei getrennten Eltern
  • Religionsmündigkeit
  • Sexualmündigkeit

Andere Dingen dürfen Jugendliche im Einzelfall gegen ihre Eltern einklagen z.b. wenn Eltern einen Oberstufenbesuch verbieten wollen. Dann übernimmt das Jugendamt auf Wunsch des Jugendlichen einen Teil des Sorgerechts und übergeht die Entscheidung der Eltern.

Ich halte 14 Jahre da für einen guten Kompromiss, da Jugendliche ab dem Alter auch strafmündig sind und es Sinn ergibt Rechte und Pflichten gleichzeitig zu vergeben. Selbstverständlich gibt es auch einige Belange, die aus gutem Grund auch bei Jugendlichen von den Eltern entschieden werden um Jugendliche z.b. vor Schulden zu schützen.

LG

Darkmalvet

Es kommt auf die Entscheidung an. Generell ist es ein Prozess. Mit 0 Jahren hat ein Kind garnichts zu entscheiden, mit 17 jahre sehr viel.

Ohne zu wissen was du meinst ist es schwer auf deine Frage zu antworten. Bei einigen Entscheidungen wären Jung Erwachsene auch über 18 noch gut beraten auf ihre Eltern zu hören.

14-13

Ab 14 ist man bedingt geschäftsfähig. Dennoch ist man erst ab 18 volljährig und eigenverantwortlich.

Für den Zeitraum dazwischen würde ich jeden Jugendlichen einfach in die Entscheidungsfindung einbeziehen und niemals über seinen Kopf hinweg und ohne seine Meinung gehört zu haben etwas für ihn entscheiden.

Dass er dann möglicherweise hinterher meine Entscheodung nicht akzeptiert, ist erst einmal sein Problem.

kinder und jugendliche ab 8 jahren sind lt. § 106 BGB "beschränkt geschäftsfähig", in der regel im wert-rahmen des sog. "taschengeldparagrafen" § 110 BGB.

entscheidungen über nicht-monitäre dinge sind davon nicht betroffen. am ende spielt auch immer die frage der verantwortung und der strafmündigkeit eine rolle.

18+

Eindeutig ab 18 aufwärts...

Und bei manchen Fragen hier von 18jährigen, wären 3 Jahre obendrauf vielleicht manchmal auch nicht verkehrt