Kleingarten Vorstands willkür was kann ich tun

4 Antworten

Ohne die genauen Umstände zu kennen ist es nicht möglich, den Fall zu beurteilen bzw. konkrete Ratschläge zu unterbreiten. Die Rechtsvorschriften für die Arbeit des Vorstandes und der Vereinsmitglieder findest Du in

a)   Bundeskleingartengesetz

b)   Satzung des Vereins

c)   Pachtvertrag für die Parzelle

d)   Gartenordnung des Kleingartenvereins

e)   Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes der Kleingärtner

f)    evtl. Rechtschutzversicherung beim Regionalverband der Kleingärtner

MfG

Dazu braucht es keine Paragrafen. Wenn anderen Nachbarn auch diese Heckenbreite haben, mal mit denen reden, ob sie auch zahlen sollen. Wenn nicht, ist das schon ein Argument für euch.

Ansonsten sind in unserer Anlage gewisse Punkte in der Satzung festgehalten, was wie sein muss oder für was man wieviel bezahlen muss. Das wurde aber vorher in Mitgliederversammlungen per Beschluss beschlossen.

Wir haben in unserem Gang das sind 7 Parzellen alle die selbe Hecken breite und mit allen Nachbarn einen sehr guten Kontakt wir feiern zusammen und erzählen uns untereinander alles und dieses Thema wurde auch besprochen keiner der anderen Nachbarn muss die 30€ zahlen nur wir. Der Vorstand den wir ja schon mehrfach kontaktieren wollten reagiert nicht auf die anfragen von uns.

Schau mal in die Gartenordnung und in die in deinem Bundesland verbindliche Kleingartensatzung. Bei uns ist der Vorstand zu derartigen Gebührenerhebungen gar nicht berechtigt.