Kleinanzeigen Direktkauf gemacht, habe ich ein Anrecht auf den Artikel?
Hallo liebe Community,
ich brauche euren Rat.
Und zwar habe ich auf Kleinanzeigen ein Artikel per Direktkauf Funktion gekauft und bezahlt.
Als ich den Artikel sichtete , und auch sah dass die Funktion zum Direktkauf verfügbar ist, habe ich es direkt gemacht , sowie den Verkäufer per Nachricht um einen Abholtermin gebeten, damit mir das Ding keiner vor der Nase wegschnappen kann.
Nach ein paar Stunden hat der Verkäufer angerufen und mitgeteilt dass der Artikel ja schon weg wäre und ihn soeben jemand abgeholt hat.
Ich versuchte ihn über die Regeln bei Kleinanzeigen aufzuklären und dass er mit mir bereits einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschloss.
Ich sendete ihm sogar den Link mit den offiziellen Regeln zu dieser Funktion. Aus seiner Sicht habe ich bei ihm nichts gekauft und er hätte ja auch kein Angebot angenommen oder auf meine Nachricht reagiert.
Hier der Auszug aus dem Regelwerk:
Quelle : https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/sicher-bezahlen/wie-funktioniert-direkt-kaufen/
Er versteht denke ich einfach den Sinn hinter der Direktkauf Funktion nicht. Wie kann man denn auf so Plattformen unterwegs sein wenn man die Regeln nicht kennt?
Aufgrund der Realitätsverweigerung des Verkäufers und wie er versucht darzustellen, dass ich Unrecht habe, sowie der Seltenheit des Artikels und des sehr günstigen Preises, überlege ich jetzt meinen Anwalt zu kontaktieren. Da draußen rennt jetzt nämlich jemand mit meinem Eigentum herum und die Person weiß auch von nichts.
Ich möchte unbedingt den Artikel haben und nicht das Geld zurück, denn so ein gutes Angebot werde ich so schnell nie wieder finden.
Was würdet ihr mir empfehlen zu tun?
Gruß
3 Antworten
Wenn es ein Artikel für unter 1.000 € war, würde ich mir den Stress sparen.
Ich hatte das letztens auch ... mit irgendeinem älterem Herren ... der das mit dem Direktkauf nicht gecheckt hat ... und irgendwie eine Überweisung wollte ... und ankam, dass ihm die Zahlung über Kleinanzeigen zu unsicher sei, und ihm seine Tochter auch davon abgeraten hat.
Der Herr hat dann auch nicht einmal den Kauf abgebrochen, so dass ich dann 14 Tage warten musste, bis dann der Zahldienst eingeschritten ist, und mir natürlich abzüglich der Käuferschutzgebühr den Betrag erstattet hat.
Das ist wirklich eine sehr hilfreiche Antwort mit einer ähnlichen Erfahrung. Ich denke auch dass es in meiner Situation ein Verkäufer ist , der es einfach nicht besser weiß.
Jedoch würd ich fast darauf wetten , wenn ich so ne Nummer abziehen würde , man mich selbst wegen 5 Euro mit Hass überziehen und versuchen würde zu verklagen.
Ich persönlich finde , seinen eigenen Fehler zu erkennen und sich einzugestehen, eventuell Unrecht gehabt zu haben, für weniger Stress und stark erhitzte Gemüter sorgen würde.
sowas hatte ich auch schon mal, dass ich etwas verkauft habe und dann den artikel vergessen habe bei kleinanzeigen raus zu nehmen und auf einmal hat den einer mit direkt kauf gekauft, seit dem habe ich die funktion bei mir aufgestellt, er hat damals halt von mir das geld zurück bekommen und alles war gut, wenn du nett bist lässt du dir von ihm das geld zurück geben und die sache ist erledigt.
Kauf das Teil woanders. Recht haben und Recht bekommen lässt sich auf Kleinanzeigen oftmals nicht miteinander vereinbaren.