Klauen?

3 Antworten

ich halte es schon für fragwürdig, der schwester zu unterstellen, sie habe sich am diebstahl beteiligt, weil sie ihrer freundin die sachen übergeben hat.

Ich würde ehrlich gesagt wiederspruch einlegen. erst mal auf grund der geringwertigkeit ohne anwalt.

je nach dem was dabei rum kommt z.B. wenn sie nur die fangprämie zahlen muss, und eine verwarnung oder so bekommt, würde ich damit einfach leben. ebenso mit einem zeutlich begrenzen hausverbot.

an sonsten anwalt nehmen und hoffen, dass er das richtet. aber da die chancen würde ich sagen 50/50 stehen, dass das gelingt... muss man sich überlegen.

lg, Nicki

Schwierig, leider ist es so das, mit gegangen mit gefangen Motto bei solchen Dingen gerne geäußert werden. Ich persönlich finde das deine Schwester nicht die haupttäterin in diesem Fall ist. Ja sie hat ihrer Freundin die Klamotten gegeben aber wenn sie wirklich keinesfalls dachte das diese die Klamotten klaut finde ich es schon sehr treist das sie eine Anzeige bekam oder womöglich sozial stunden ihr bevorstehen. Andernfalls wird es womöglich so hin gedreht das deine Schwester, ihre Freundin bei heraus gehen des Ladens über die Ware aufmerksam hätte machen müssen, bzw das sie einen Diebstahl begeht. Je nachdem wie alt deine Schwester ist wird das womöglich so geäußert das jedem klar sein müsse bei verlassen des Ladens das dies Diebstahl ist.

In dem Fall leidet schwierig aber ich denke mehr als sozialstunden werden nicht auf sie zu kommen, es wäre zu wenig für einen Eintrag. Sie sollte auf solche Situationen achten geben, man ist ganz schnell in solche Taten verwickelt und muss tatsächlich nicht selbst die Tat begangen haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gibt kein Eintrag ins Führungszeugnis.

Wahrscheinlich gibt es Sozialstunden.

Kommt auch darauf an, wie oft und womit Deine Schwester schon aufgefallen ist.