KindsVater hat sich 3 Jahre nicht gemeldet! Und will auf einmal sein Recht als Vater durchsetzen

11 Antworten

mein kleiner kann nicht richtig sprechen ist mit der sprache auf einem stand von nem 2 jährigen. alles andere ist aber auf dem aktuellen stand. habe viel mit dem jugendamt schon zusammen gearbeitet damit er in ein sprachheilkindergarten kommt. daher kann er selber auch nicht sich mit teilen was er den gerne möchte. die mitarbeiter von der kita wie auch die liebe frau vom jugendamt fand es vollkommen okay das er papa sagt. weil seine kinder sowie unsere gemeinsame tochter das auch sagen. daher hat er sich das aufgeschnappt. er weiß auch das er ein anderen vater hat. der sich aber halt nie blicken lässt. also hab ich ihn nicht in falschen glauben gelassen. ich spiele da schon mit offenen karten.

ich habe es auch jetzt nach den paar stunden hier im gefühl das er das interesse schnell wieder verliert wenn er mehrmals diese kilometer fahren muss. er selber schrieb mir vorhin noch das er nie weiß wann er am we mal zeit hat da er beruflich ständig unterwegs ist. er besitzt kein eigenes auto also erschwert sich der weg nochmehr.

Hi,

für die Community hier ist das alles ein bisschen viel glaube ich. Über diese Fälle gibt es sicher tausende Gerichtsentscheide.

Du bist wahrscheinlich besser aufgehoben, wenn du mal zum Jugendamt gehst und dort die Sachlage mit einem Sachbearbeiter besprichst. Der sollte sich auskennen und dir auch entsprechend Rat geben können.

LG und viel Erfolg Bernd


MeineNase  19.10.2013, 09:34

Die Community besteht aus Müttern, Vätern und Trennungskindern. Das Jugendamt ist nur ein hilfloser Versuch, Menschen zu verallgemeinern.

Das Amt passt sich also an die Menschen an, nicht umgekehrt. Ich brauche keine Fachfrau für mein Leben oder das meines Kindes. Ich brauche als Kind Menschen, die mich kennen und auf meine eigenen Bedürfnisse eingehen.

Dass ein Mensch beide Eltern braucht und dass deswegen beide Eltern verpflichtet sind, Kontakt zu fördern, das weiß ich auch. Das Amt ersetzt nur die frühere Großfamilie, die Vielseitigkeit der Familie. Die Unfähigkeit des Einzelnen, andere Meinungen gelten zu lassen, darf nicht in Verstaatlichung der Familie enden.

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Lass ihn ruhig zum Jugendamt gehen. Dort werden sie ihm erklären, dass er sich durchaus mit dir absprechen muss und dass er ein Kind, dass er Jahre lang nicht gesehen hat, nicht auf einmal für Wochen mitnehmen kann.

Die Zwei müssen sich ja erst mal aneinander gewöhnen und der Kleine Vertrauen zu ihm fassen. Das Jugendamt wird Kontakt zu dir aufnehmen und sich deine Seite anhören.

Der Kindsvater scheint mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und das geht natürlich nicht auf dem Rücken eures Sohnes.

Allgemein würde ich sagen, ist es sehr positiv, dass er sich auf seine Vaterschaft besonnen hat, für deinen Kleinen wird das langfristig sehr positiv sein, denn aus leidlicher Erfahrung weiß ich, dass gerade für Jungs der Vater sehr wichtig ist, also versuche bitte zu trennen.

Die Art und Weise in der er an dich herangetreten ist, ist natürlich unmöglich und ich würde von vornherein klären, dass ein Kontakt zwischen Sohn und Vater durchaus erwünscht ist, aber der Vater sich mit dir abzusprechen hat, was die Zeitpunkte angeht.

Dauerhaft findet der Kurze es bestimmt garnicht so übel zwei Papas zu haben, das ist allemal besser als garkeinen zu haben ;)

Hallo Floppy1,

so einfach wie der Vater sich das vorstellt ist es natürlich nicht. Fakt ist er hat das Umgangsrecht...wer sich aber Jahrelang nicht um sein Kind kümmert und noch dazu keinerlei Interesse zeigt, der kann nicht einfach mal so auftauchen und Forderungen stellen. Er kann seinen Sohn nicht sehen wann er will und er kann ihn auch nicht einfach mal so für mehrere Wochen mitnehmen geschweige denn auch nur für 1 Tag.

Bevor er ihn mitnehmen kann muss erstmal ein Kennenlernen stattfinden und eine Beziehung und ein Vertrauensverhältnis zwischen Vater und Sohn aufgebaut werden. Er kann auch zum Jugendamt rennen...die werden ihm das Gleiche erzählen. Sein Umgangsrecht heisst nicht das er kommen und gehen kann wann er will, er muss sich mit dir auf Termine und Uhrzeiten einigen und die dann natürlich auch einhalten. Ein Umgang setzt voraus das er regelmäßig in Abständen von höchstens 2 Wochen über mindestens 3 Tage (Wochenende) stattfindet, anders ist es nicht möglich eine Bindung zum Kind aufzubauen und zu halten. Wenn er das nicht sicherstellen kann oder will, dann wird ihm sowohl das JA als auch ein Richter (Falls er klagt) gar keinen Umgang gewähren, denn es entspricht nicht dem Kindeswohl wenn er nur alle halbe Jahre mal auftaucht und dann seine Rechte durchsetzen will. Ein Umgangsrecht beinhaltet auch immer eine Umgangspflicht. Das heisst entweder ganz oder gar nicht.

Wenn er sein Kind nur mal sehen möchte, dann wäre es besser du schickst ihm ein Foto oder sie skypen!

Ich rate dir Folgendes: Triff dich erstmal ohne Kind mit dem Kindsvater und rede ruhig aber bestimmt mit ihm. Mach ihm klar das eine Kontaktaufnahme zum Kind auch Pflichten mit sich bringt für die weitere Zukunft. Wenn er Willens und in der Lage ist alle 2 Wochen die 500 Km zu fahren und dann 2-3 Tage mit seinem Kind zu verbringen in Zukunft, dann spricht nichts dagegen den Kontakt mit dem Kind langsam aufzubauen. Schlage ihm vor das du erstmal mit deinem Kind sprichst und ihm alles erklärst, dann organisiere ein treffen bei dem du dabei bleibst...das Ganze dann langsam steigern. Wenn dein Kind sich wohl fühlt mit dem Vater und Vertrauen hat dann kann er nach einiger zeit auch mal mit zu zum Vater nach Hause fahren übers Wochenende, aber das muss alles sehr langsam gehen und man muss sensibel vorgehen.

Wenn er das Alles nicht möchte und der Ansicht ist er kann machen was er will, dann lass ihn klagen, die Richter sind auf auf deiner Seite. Er wird sich vor Gericht auch einiges anhören müssen wegen der 3 Jahre in denen er sich nicht gekümmert hat. Die Richter entscheiden ausschließlich zum Wohl des Kindes.

ja das ist eine komplizierte situation. aber so einfach wie sich das der vater vorstellt ist es nun wirklich nicht. er hat zwar ein umgangsrecht aber das heißt noch lange nicht das du springen musst wenn er pfeift!!!!!!!!

soll er doch zum jugendamt gehen. davor brauchst du keine angst haben. die dürfen nämlich auch nicht einfach darüber entscheiden. wirklich verbindlich darf darüber nämlich nur ein gericht entscheiden!!!!

mein rat an dich: geh du zum jugendamt bevor er es macht. so zeigst du ihm das du keine angst vor seinen "drohungen" hast. ausserdem haben die dort spezielle berater die sich beide seiten in ruhe anhören, versuchen zwischen den eltern zu vermitteln und die beste lösung für das kind zu finden. ich bezweifle das ein wochenlanger aufenthalt bei einem "fremden" (auch wenn es der vater ist) gut für das kind ist. auch ein anfänglicher betreuter umgang wäre eine möglichkeit um einen bezug zwischen den beiden herzustellen. wenn ihr trotzdem keine einigung findet bleibt ihm dann noch der gerichtliche weg. was aber in den meisten fällen die schlechteste lösung für alle ist.