Kindergeld nach abgeschlossener Ausbildung im ersten Studium?

2 Antworten

In der Zeit der Vollanstellung hast Du kein Anrecht auf Kindergeld danach während der Hochschulausbildung bis zum 25 Lebensjahr. Dann erneut einen Antrag stellen.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Kinder­geld trotz Warte­zeiten oder Arbeits­suche
Bis zum 18. Geburts­tag bekommen Eltern in der Regel problemlos Kinder­geld oder die Kinder­frei­beträge. Die Familien­kasse zahlt Kinder­geld bis einschließ­lich des Monats, in dem der 18. Geburts­tag liegt. Danach zahlt sie nur weiter, solange die erwachsenen Kinder studieren, eine Schul­ausbildung oder Lehre absol­vieren. Erst wenn die Ausbildung insgesamt abge­schlossen ist, stoppt die Förderung. Dies gilt auch, wenn ein Kind, wie bei einem dualen Studium, schon einen Berufs­abschluss in der Tasche hat. Endgültig Schluss ist aber mit dem 25. Lebens­jahr.
*Quelle https://www.test.de/Kindergeld-ab-18-Anspruch-auch-fuer-Volljaehrige-5293348-0/
werde bis dahin bei meinem Ausbildungsbetrieb in Vollzeit beschäftigt

kein Kindergeld ;)

Ab Beginn des Studiums neuen Antrag stellen