Katze wurde von Hund getötet / was tun?

8 Antworten

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1. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für den durch das Tier angerichteten Schaden. D.h. die Hundehalteri hat ihr Schadenersatz und evtl. auch Schmerzensgeld zu zahlen.

2. Die Tötung der Katze geschah auf menschlichen Willen hin. Ein "vernünftiger Grund" für diese Tötung ist nicht erkennbar. Damit könnte die Dame strafbar nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG gehandelt haben. Strafandrohung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Die Geschädigte solltest sich nochmals zur Polizei begeben und auf die rechtliche Lage hinweisen. Wird sie wieder abgewiesen, sollte sie unmittelbar schriftlich Strafanzeige und Strafantrag bei der StA erstatten.

Abgesehen davon: Schadenersatzansprüche gegen die Hundehalterin geltend machen. Evtl auch das OA über diesen Vorfall informieren.


BambusStick69  13.08.2020, 02:12

ich weiss is schon lange her aber jtz mal aus neugier was würde passieren wenn ich einer sollchen person ein bisschen die fresse pulliere würde ich "fahrlässig" handel und was für eine strafe müsste ich befürchten ?

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furbo  13.08.2020, 05:59
@BambusStick69

Mit bloßen Fäusten Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren, nimmst du einen Gegenstand oder trittst zu, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

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BambusStick69  13.08.2020, 02:21

ich weiss rechtlich würde ich falsch handeln aber für mich würde ich richtig handeln^^

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Ich würde hier ganz klar Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten.

Diese Frau hat vorsätzlich ihren Hund auf die Katze gehetzt - in der offensichtlichen Absicht, dass er sie töten möge, sowas geht gar nicht !

Im Zuge der darauffolgenden Ermittlungen wird überprüft werden, ob sie die Voraussetzungen zum Halten eines Hundes überhaupt erfüllt - bzw. ob sie verantwortungsbewusst und reif genug dafür ist, was ich bezweifle...

Die Katze macht es nicht wieder lebendig, aber eine saftige Geldstrafe würde die betroffene Familie vielleicht etwas trösten -  und der Hundehalterin vielleicht etwas Reue vermitteln...

Ich würde beim Ordnungsamt Deiner Stadt anrufen und dort den Hund als gefährlich melden. Die überprüfen das dann und der Hund muss vielleicht eine Wesensprüfung machen.

Ja, aber ich denke dass ein Anwalt mit der Sache am besten vertraut wäre. Wir hatten in der Familie schon einen ganz ähnlichen Fall.

Ganz so einfach ist das nun wieder auch nicht.

Hunde dürfen nicht frei laufen, dass ist verboten.

Der Hund hätte genauso ein Kind usw. angreifen können.

Ich würde mal einen Anwalt fragen.