Katastrophenschutz Alamierung Handy?

3 Antworten

Aus Deinen weiteren Fragen vermute ich, dass es Dir um die Alarmierung als geschulter, eingeplanter Nothelfer zu gehen. Diese Alarmierung ist sicher irgendwo gesetzlich geregelt und wie ich uns Deutsche kenne, vermute ich einmal, dass die Unterbindung einer solchen Alarmierung sogar strafbar sein könnte oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Frage doch einmal Deine Dienstkolleg:innen, wie das konkret gesetzlich geregelt ist!

Aber das nur zum Hintergrund …

Gehe auf Deinen Klassenlehrer zu, zeige ihm Deine Dienstbescheinigung und erkläre ihm, dass Du deshalb ein Alarmierungsgerät mitführen solltest und auch möchtest. Beratet, wie das mit einem Smartphone umgesetzt werden kann, welches ja auch allerlei Ablenkungen oder ungewollte Benachrichtigungen bereit hält. Kann ein Fokusprofil eingestellt werden, s. d. es im gesperrten Zustand ausschließlich die Dienstalarmierung durchlässt und ansonsten nicht blinkt, nicht summt, nicht brummt oder sonstwie Läutet?

Mit dieser einvernehmlichen Regelung wird es im Schulalltag besser laufen.

Wenn es sowas wie diese Meldung vom Warntag ist wirst dafür absolut nichts können, da diese auch dann los geht, wenn dein Handy auf Stumm ist.

Wenn das Handy aus ist oder sich im Flugmodus befindet sollte es sich nicht melden

Natürlich darf er das. In der Schule wirst Du informiert, wenn ein Katastrophenfall eintreten sollte, dafür brauchst Du kein Smartphone!

Lass mich mal ins Blaue raten - Du hast das Ding im Unterricht benutzt, wurdest erwischt, Handy weg. Jetzt suchst Du krampfhaft nach einer Begründung, warum es nicht zulässig ist, dass Dir das blöde Ding weggenommen wurde. Bzw. beim nächsten Mal wieder weggenommen wird. 😜


aka1602  20.09.2023, 08:25

hä, es geht wahrscheinlich um den warntag letztens. und ich glaube nicht dass du beurteilen kannst, was er meint oder was er getan hat. vielleicht war es ja nicht mal so, und er fragt einfach so?

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Basstom  20.09.2023, 09:11
@aka1602

Lerne verstehen, was Du liest. Oder alles zu lesen, was jemand geantwortet hat. Ich habe keine Beurteilung abgegeben, ich habe nur geraten.

Und was der Fragesteller in anderen Fragen über Katastrophenschutz fragte, lässt mich anzweifeln, was er so alles von sich gibt.

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