Kann Netzbetreiber Balkonkraftwerk untersagen?

1 Antwort

Nein, weil der Schukostecker schon längst erlaubt ist .

War auch nie Gesetz, sondern nur eine Norm!

Meine läuft seit November, ist angemeldet und hat auch nur einen Schukostecker.

https://yuma.de/blogs/news/sind-schuko-stecker-fur-balkonkraftwerke-zulassig?

Der Schutz ist im Wechselrichter bereits integriert ..

https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/balkonkraftwerk/wieland-oder-schukostecker#gibt-es-eine-pflicht-f-r-eine-steckervariante-


Fragender982736 
Fragesteller
 21.05.2024, 12:11

Weil mein Netzbetreiber meint er könnte mir den Betrieb untersagen. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll…

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Fragender982736 
Fragesteller
 21.05.2024, 14:08
@Leestiger

Laut dem Netzbetreiber wird der Zweirichtungszähler eingestellt (die können per Ferne auslesen) und Mitarbeiter nehmen das BKW inklusive Messung des Wechselrichters ab

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Leestiger  21.05.2024, 15:13
@Fragender982736
Laut Netzbetreiber ..

Geht dem Einrichter, also Dir am Poppes vorbei seit Anfang des Jahres..

https://www.youtube.com/watch?v=5lCBLGVN58M

Seit Januar gilt-- der Netzbetreiber kann gegen die Installation nichts machen, muss sogar hinnehmen dass sich der Zähler rückwärts dreht bis er ihn auswechselt...

Und einen Wielandanschluss kann und darf er auch nicht verlangen, es muss nur die Norm VDE 4105 für den NA-Schutz erfüllt sein, was jeder aktuelle Wechselrichter einer PV-Anlage erfüllt..

Zählerwechsek:

https://solar-experten.info/pv-anlage-zaehlerwechsel-frist-fuer-netzbetreiber/#

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Installation der für den Betrieb einer PV-Anlage benötigten Zähler beim lokalen Netzbetreiber.

Du teilst ihnen bei der Anmeldung ja mit dass das läuft und dann ist es ihr Problem!

Ich glaube du hast hier einfach den Fehler gemacht zuviel E-Mails zu schreiben..

  • Im Register online anmelden
  • Beim Netzbetreiber online anmelden

Dann will der nochmal den Anfangszählerstand und das wars .

Irgendwann ( Recht schnell, es entgeht ihm ja Geld) kommt der dann vorbei und wechselt den Zähler!

Und natürlich hat der einen Dreck auf deinem Balkon zu suchen, du hast eine den deutschen Vorschriften entsprechende Anlage und da hat der gar nichts "abzunehmen" oder anzuglotzen

Deutlich klarmachen wenn einer das will und aus der Wohnung werfen!

Darauf hinweisen das die Anlage einzig meldepflichtig ist und es sich um ein stromproduzierendes Haushaltsgerät handelt und alle technischen Richtlinien einhält und du keiner (kostenpflichtigen) Abnahme zustimmst. Sollten sie weitere bedenken haben steht ihnen natürlich der Rechtsweg offen.

Deshalb versuchen die das mit dem "Wielandanschluss", weil den nicht Jederman installieren darf..

Der Netzbetreiber weiß genau wie der Hase läuft und will an dir einfach nur noch was verdienen.

Nochmal!- welcher Netzbetreiber ist das?

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Leestiger  21.05.2024, 15:17
@Fragender982736

Ich kann dir nicht helfen wenn du Angst hast den Namen zu nennen weil ich dich aus hunderten von Kunden herausfinden könnte .

Dann lass es, lass dich dransalieren, anlügen, lass dir Geld aus der Tasche zusätzlich ziehen. Wahrscheinlich zahlst du sogar noch den Zählerwechsel weil du auch glaubst das zahlen zu müssen .

Mach den Goldesel für die!

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Fragender982736 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:28
@Leestiger

Zähler ist bereits ein Zweirichtungszähler. Habe jetzt mit dem Verbraucherschutz gedroht und angekündigt meine Anlage auch weiterhin betreiben zu wollen. (derzeit alles mit falscher Identität in der Hoffnung, dass die ihre internen Richtlinien überarbeiten)

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Leestiger  21.05.2024, 15:35
@Fragender982736

Gerade gelesen:

Stand 16.05.2024!

Netzbetreiber geht es gar nichts mehr an, musst nur beim Markttammdatenregister anmelden und der kümmert sich um deinen Netzbetreiber .

https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2024-05-07-balkonkraftwerke-produktnorm-konsens-anschlussregeln

Also hör endlich auf mit dem Netzbetreiber zu mailen, das ist so unnötig wie dem Papst seine Eier.

Mit der Gesetzesänderung ist die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen beim jeweiligen Netzbetreiber entfallen. Was bleibt, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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