Kann meine Direktorin mich aus der Schule raus schmeißen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr wurdet weil ihr zu spät zu Unterricht gekommen seid, direkt zur Rektorin geschickt ?
Nein, eine Rektorin hat nicht Möglichkeit ohne schriftliche Verwahnungen(plural) eine Verweis auszusprechen.
Bevor es zum entgültigem Ausschluß kommt, würde es auch erst Verweise für 1,3,7,14 Tage geben.
Nur bei extremem Fehlverhalten würde soewas passieren

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

So einfach ist das dann auch nicht.
Der Ausschluss vom Unterricht ist möglicherweise eine (objektiv recht harte) Sanktion für Fehlverhalten im Rahmen der Schul- bzw. Hausordnung oder für die Störung des Unterrichts.
Subjektiv dürften wohl - gerade die weniger motivierten und zu solchem Fehlverhalten neigenden - Schüler das eher als Geschenk zusätzlicher Freizeit erleben und dementsprechend sogar eher motiviert sein, "noch mehr Shice zu bauen".

Rein pädagogisch würde ich als Lehrkraft da eher das Gegenteil forcieren und eine auf dem Fehlverhalten basierende Schulsanktion (zusätzliche Ordnungsdienste in der Pause bei Verschmutzung der Schule, Nacharbeiten der versäumten Zeit respektive der entsprechenden Unterrichtsinhalte nach eigentlichem Unterrichtsende in Form einer zusätzlichen Hausaufgabe oder durch "Nachsitzen", aggressive Schüler unter Aufsicht zum Fremd- und Eigenschutz separieren bis eine Teilnahme am Gruppenunterricht wieder möglich ist oder sie von den Erziehungsberechtigten in Obhut genommen werden können... ) wählen um die Einsicht zu erzeugen, dass sich so etwas nicht lohnt und am Ende spürbare Nachteile bedeutet.
Für Fehlverhalten dann "Freizeitgeschenke" zu bieten setzt falsche Anreize und bewirkt in der Regel rein gar nichts und so oder so sicherlich nicht das Gewünschte.
Der Schulverweis als komplette Beendigung der Schülereigenschaft an der betreffenden Schule ist dann das härteste Mittel und bei Schulpflichtigen eigentlich nur dann denkbar, wenn ein extremes Fehlverhalten vorliegt, die eine weitere "Beschulung" unmöglich respektive unzumutbar macht und eine aufnahmebereite Ersatzschule gefunden ist.
Schulpflicht bedingt ja nicht nur die Teilnahmepflicht am Schulunterricht sondern setzt auch die (wie auch immer geartete) Möglichkeit hierzu voraus.
Und das muss dann eben schon irgendwie gewährleistet bleiben, zumal ein Verstoß hiergegen ja auch ordnungsrechtliche Folgen für die Schüler bzw. Eltern nach sich ziehen können. Also muss zumindest die ganz reelle Möglichkeit gegeben sein, der Schulpflicht zu entsprechen.

Generell ist das schon möglich, aber das ist eben die Ultima Ratio der Schulsanktionen und sicherlich nicht als Folge eines einfachen oder einmaligen Ordnungsverstoßes im Rahmen der Schul- und/oder Hausordnung oder eines einfachen "zu spät Kommens" oder einmaligen "Schwänzens".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich habe zeitweilig als Lehrer (IT) gearbeitet

Nein, nicht wegen so einem Kinderkram.

Die Lehrerin hat völlig überzogen reagiert. 🤦‍♀️

Jetzt seid ihr ja nur suspendiert. Wenn ihr regelmäßig unerlaubt den Geräteraum betretet und den Unterricht erst schwänzt und dann stört, dann kann man euch auch rauswerfen. Also wenn es jeden Tag passiert oä und ihr massive Probleme / Sachschaden verursacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

Ganz einfach: nein.