Kann man nach einem Jura Studium auch in verschiedenen Ländern im Ausland arbeiten oder handelt es sich im Jura Studium teils nur um Deutschland?

5 Antworten

Als deutscher Jurist hat man es naturgemäß schwer im Ausland. Deine Möglichkeiten hängen primär davon ab, wo du hin willst.

Innerhalb der EU / des EWR muss deine deutsche Anwaltszulassung grundsätzlich anerkannt werden. Dadurch bist du aber natürlich noch nicht in der Lage, z.B. im französischen Recht zu beraten. Allerdings gibt es viele Bereiche die europaweit stark vereinheitlicht sind, sodass man hier durchaus Chancen hätte.

Ausserhalb der EU sieht es natürlich anders aus. Hier hast du meistens nur dann Chancen wenn du noch eine lokale Zulassung als Anwalt beantragst. Ich kenne zB einige deutsche Anwälte die auch in New York oder in England zugelassen sind.

In einem normalen Jurastudium in Deutschland geht es um deutsches Recht.

Das bringt natürlich nicht so viel, wenn man als Jurist im Ausland tätig sein will.

Das Fach ist eher Ortsgebunden, wenn du bilingual studierst kannst du allerhöchstens im Ausland in einem German Desk Tätigkeit sein. Aber ansonsten bindet dich der Studiengang am jeweiligen Land und in der Sprache in der du studierst.Du wirst im Ausland also nicht viel damit anfangen können.

Du kannst zb auch im Generalkonsulat Los Angeles/Miami usw tätig sein. Das ist mein größtes Ziel...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiert Jura

Das klappt dann meist nur mit einen kurzen Zusatzstudium.