Kann man mit 2 jobs zweimal in die Rentenversicherung einzahlen?
Sagen wir man hat einen Teilzeitjob und stellt einen Antrag auf Befreiung der Sozialversicherung wird dann der Teilzeitjob auf den Minijob angerechnet und versteuert und wie ist es wenn man plötzlich doch bei einem Minjob in die Rentenversicherung zahlen möchte aber nebenbei man noch einen Teilzeitjob hat. Werden die zusammen angerechnet und geht das dann dass man quasi 2x dann jeweils in die Rentenversicherung einzahlt?
2 Antworten
Du kannst bei einem Teilzeitjob (der kein Minijob ist) keinen Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellen. Daher wirst du dort immer Beiträge zahlen müssen, die sich nach deinem Einkommen errechnen.
Bei einem Minijob kannst du davon befreit werden, deine 3,6% in die Rentenkasse einzuzahlen (15% zahlt schon dein Arbeitgeber). Wenn du dir das irgendwann anders überlegst, kannst du die 3,6% wieder freiwillig zahlen.
Aber beide Rentenbeiträge errechnen sich getrennt voneinander und beziehen sich auf die jeweiligen Einkommen.
Sorry, muss hier gleich mal mein Veto einlegen!
Die Befreiung der Rentenversicherung kann man nicht aufheben!
Um wieder rentenversicherungspflichtig zu werden, muss man die Beschäftigung (Minijob) beenden und wird dann nach der Wiederaufnahme (Zwischenzeitraum) wieder rentenversicherungspflichtig und zahlt dann wieder Beiträge.
Die Befreiung von der Rentenversicherung ist also gut zu überlegen!
Eine Frage dazu: Meine Beschäftigung gilt für 9 Monate, nun habe ich erstmal die Befreiung gewählt. Nach 9 Monaten gilt eine 3 Monatige "Pause", danach KANN die Beschäftigung wieder aufgenommen werden für 9 Monate, ist auch dann wieder die Zahlung des eigenen Beitragsatzes möglich?