Kann man in einer Jugendherberge ohne Nachtwache die Polizei rufen bei nächtlichen saufgelagen?

1 Antwort

Die Polizei kann gerufen werden und sie wird auch kommen.

Auszug aus § 9 Abs. 1 LImschG: 

"Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr."