Kann man gleichzeitig in die Schule gehen und arbeiten?

2 Antworten

Als Schulpflichtiger Minderjähriger oä kannst Du nur einen Nebenjob machen.

Nach Schulpflicht und Ausbildung kannst Du aber neben dem Job zur Abendschule gehen, den MSA oder Abi nachmachen, oder auch zu Hause ein Fernstudium absolvieren.


Littlethought  28.01.2021, 14:10

Schulpflichtige Kinder mit einem Alter von unter 13 Jahren dürfen überhaupt keine bezahlte Tätigkeit außerhalb der Familie ausführen. Im Alter von 13 bis 15 müssen die Eltern zustimmen und es gelten besondere Regeln. Auch über 18-jährige, die noch zur Schule gehen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz rechtlich wie "Kinder" behandelt werden.

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Kommt immer auf die Unterrichts- und Arbeitszeiten drauf an. Aber grundsaetzlich ist dies moeglich.