Kann man eine Ausbildung auch per Email kündigen?
2 Antworten
Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform braucht nach § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift.
Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht und damit wäre eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam.
Zum Kündigen schickt man einen Brief unterschrieben per Einwurf Einschreiben an den Empfänger.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein. Du kannst die Kündigung so ankündigen, aber erst auf Papier und unterschrieben ist sie wirksam.