Kann ich vom Händler ein Prüfprotokoll der Garantieüberprüfung meines HP Gerätes verlangen?
Ich habe auf Ebay bei einem Händler einen Drucker gekauft, bei dem ein Defekt vorliegt. Erst sollte ich mich selbst an den Hersteller(HP) wenden aber nach kurzer Zeit lenkte der Händler ein und ich schickte das Gerät an ihn zwecks Überprüfung und Garantieabwicklung. Nachdem ich knapp 3 Wochen gewartet habe fragte ich mal nach, was nun mit dem Drucker ist und bekam die lapidare Antwort: Es ist kein Garantiefall, weil ein Scharnier der Flachbetteinheit gebrochen ist und das eben nicht über Garantie abgewickelt wird. Ich bat dann mehrfach um ein Prüfprotokoll einer zertifizierten Werkstatt aber leider habe ich bis heute nichts. Der Händler meint, er sei mir keine weitere Auskunft schuldig und fertig. Seine Werkstatt hat das so festgestellt und damit ist gut. Er bot mir an, weil er ein ganz netter ist, mir einen anderen Drucker zum halben Preis in seinem Shop zu kaufen. Nun die Frage: Eine Garantieabwicklung kann doch nicht jede x-beliebige Hinterhofwerkstatt machen, oder? Und ich habe doch das Recht, ein entsprechendes Prüfprotokoll zu verlangen?
Um was geht es denn eigentlich? Hast du Neuware bei einem gewerblichen Händler bestellt?
Ja. Der Händler behauptet nun, Defekt am Gerät wäre mein Verschulden und das liefe nicht über Garantie. Ich bat höflich um ein Protokoll oder Ähnliches, bekomme aber keins.
2 Antworten
Das ist ja auch keine Garantieabwicklung sondern eine Regulierung über die gesetzliche Gewährleistung. Mit der Garantie hat der Händler nichts am Hut. Der Händler muss den Schaden regulieren und kann dafür jede Werkstatt beauftragen, die er möchte.
Er ist in der Beweislast, dass der Schaden nicht bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war und macht das nun darüber, dass er sagt, dass das Scharnier gebrochen ist. Ob das als Beweis ausreicht, kann ich nicht sagen.
Was hast Du denn reklamiert und hast Du den Drucker wieder bei Dir?
Also das ist ja kein Fall für die Herstellergarantie, sondern hier geht es ja um die Gewährleitung. Und da liegt die Beweislast erst einmal beim Händler. Also er müsste Dir 100% nachweisen, dass der Defekt auf Dein Verschulden zurückzuführen ist. Bei einem Bruch eines Scharniers, ohne irgendwelchen weiteren Spuren am Gerät, scheint mir das unmöglich, weil es kann ja auch eine Schwäche im Material gewesen sein.
Da Du von Ebay schreibst, schalte die ein. Denn Ebay entscheidet bei Schlichtungen meist sehr kundenfreundlich. Und die Rechtslage scheint mir eigentlich eh schon sehr deutlich auf Deiner Seite.