Kann ich jemanden verklagen,wenn er in mein Auto gefahren ist?
Hallo,
mir ist Anfang September ein junger Mann ins Auto gefahren, auf grader Straße. Er hat Fahrerflucht begangen, aber konnte von der Polizei ausfindig gemacht werden. Nun bin ich seither mit seiner Versicherung am diskutieren, da er es nach fast 2 Monaten noch nicht einmal seiner Versicherung gemeldet hat, was ich dann getan habe. Nun weigert er sich den Fragebogen zum Unfallhergang auszufüllen.
Ich habe sowohl Zeugen als auch von der Polizei alle Informationen, aber da der Unfallverursacher sich quer stellt kann ich mein Auto nicht reparieren lassen. Der Schaden beläuft sich auf 2.500€. Nun bin ich am überlegen, ob ich den Fahrer verklagen kann. Vielleicht weiß das ja einer von euch...
Danke im Voraus für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Der Unfallverursacher haftet für den Schaden.
Mach Deine Schadensersatzansprüche gegenüber ihm unter Nachweis der Schadenshöhe geltend und verlange Regulierung binnen zwei Wochen.
Vergiß Deine Konto-Nummer nicht.
Ja, das ist eine Zivilrechtsklage.
Nehme dir einen Anwalt und der soll das dann für dich regeln.
Da aber bereits Ermittlungen wegen Fahrerflucht aufgenommen wurden, wird auch dann diese Akte zu deinem Prozess hinzu gefügt werden.
Natürlich kannst du das machen.
Da kann aber etwas nicht stimmen. Nur weil Geld fehlt, muss doch eine Reparatur nicht ausfallen.
Nachem ja der Unfallverursacher feststeht, kann es doch kein Problem sein, die Kosten für den Schaden und die Zinsen einzufordern, wenn es sein muss, per Klage, gerichtet an die Versicherung.
Binde einfach ein Deine Kfz-Rechtsschutzversicherung.
Also die Polizei hat den Fahrer ermittelt und der weigert sich, den Schaden an seine Versicherung zu übermitteln ?
Warum teilst du der Versicherung nicht einfach das Aktenzeichen der Polizei mit ?
Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt und wird, somit, von Amtswegen verfolgt.
Da die Polizei den Fahrer ermittelt hat, gibt es dazu auch ein einschlägiges Aktenzeichen. Das musst du der Versicherung mitteilen und dein Problem ist gelöst.
Wenn die durch ist, braucht die Versicherung nichts mehr. Erst recht keine Auskunft vom Verursacher.
Wende dich, am besten noch heute, an diese Stelle und reich eine Beschwerde über die Versicherung ein:
https://www.bafin.de/DE/Service/TopNavigation/LeichteSprache/Beschweren/Schicken/schicken_node.html
Die Versicherung hat alles was sie von meiner Seite aus benötigt (Zeugen, Polizeiberichte, Aktenzeichen, Kostenvoranschlag der Werkstatt) jedoch weigern die sich den Schaden zu bezahlen, da der Fahrer keine Auskünfte gibt. Die polizeiliche Ermittlung wegen Fahrerflucht ist schon längst durch.