Kann der Verkäufer im Laden aufgrund der Belegnummer auf dem Kassenbon auch noch nach 2 Monaten sehen, welche Artikel konkret gekauft wurden?

4 Antworten

Der Verkäufer vielleicht nicht, aber die Buchhaltung kann die Warenbewegung dem Kassenzettel zuordnen.

Nein, das reicht nicht aus für irgendwelche Garantieansprüche oder Umtauschbegehren, denn niemand kann erwarten, dass da einer was archiviert oder einer aus einem Riesigen Archiv irgendwelche Bons heraussucht aus uralten Zeiten. Das Nachweisproblem bleibt beim Kunden.

Ja - die Daten bleiben jahrelang gespeichert.

Wenn der Verkäufer ein Kassensystem hat, dann ja. Die elektronischen Daten müssen - dank DSVGO - min. 10 Jahre aufgehoben werden.