Kaffeevollautomat Entkalter nur Original sonst Garantieverlust

3 Antworten

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Also...

Punkt 1: Die Garantie ist eine freiwillge Leistung, die meistens und so auch in diesem Fall vom Hersteller kommt. Da die Garantie freiwillig ist, kann der Garantiegeber (Saeco) diese an alle möglichen Bedingungen knüpfen. Theoretisch kann er sagen "Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde seinen Garantieanspruch im Handstand formuliert und dabei eine rote Krawatte trägt". Steht das in den Garantiebestimmungen drin und du bringst einen Garantieanspruch auf deinen Füßen stehend vor, ist die garantie juristisch verwirkt.

Somit ist die Garantiebedingung rechtens.... und jetzt kommt das AABER in Form von Punkt 2:

Punkt 2: AABER der Hersteller wird kaum in der Lage sein, Dir nachzuweisen, dass du andere Produkte verwendet hast. Ich bezweifele, dass in der Maschine Indikatoren sind, die auf einen bestimmten Stoff farblich reagieren, der ausschließlich in dem Originalentkalker verwendet wird. (Klingt spannend, aber in manchen Bereichen werden solche Tricks angewandt...) So gesehen kannst du ja einfach behaupten, dass du "alle 4 Wochen" das Original verwendet hast...

Der Hersteller kann natürlich verlangen, dass du durch Vorlage der Kaufbelege oder der Originalverpackung der Entkalkereinheiten beweisen kannst, dass du wenigstens regelmäßig Originalware bezogen hast. Dazu lies mal in den Garantiebestimmungen anch, was deine Pflichten sind.


Ratirat  14.02.2013, 15:20

Vollkommen richtige Antwort, als Ergänzung aber noch der Hinweis, dass es unbeschadet der freiwilligen Garantie noch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gibt. Dieser wird durch Verwendung fremder Entkalker nicht verhindert.

Er ist aber meist weniger wert als eine Garantie, da er nur vor Mängeln schützt, die von Anfang an bestanden, und nach den ersten 6 Monaten musst du dies beweisen. Außerdem verjährt er schon nach zwei Jahren.

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Lschre78  15.02.2013, 08:08
@Ratirat

Top Zusatz, danke. Und Danke auch an den Fragesteller für die Auszeichnung. ;-)

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Solange du einen guten Vollautomatenenkalker nimmst und kein Essig, wird das auch keine Schäden verursachen. Die sachgemässe Nutzung und Warteung ist Pflicht, aber der Hersteller kann dich nicht so einengen. Er kann dir auch keine Kaffeebohne oder Wasser vorschreiben solange die geeignet sind.


Lschre78  14.02.2013, 08:45

Da muss ich widersprechen. Im Rahmen der Garantie kann der Garantiegeber praktisch alles verlangen... (siehe mein Post)

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Rheinflip  14.02.2013, 12:03

Okay, wir müssen jetzt zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Durch die Garantie kann die Gewährleistung nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden.

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Ich würde auch sagen, dass der Hersteller das doch später gar nicht beweisen kann, mit was du entkalkt hast.