Ist Kirchenglocken geläute und der Muezzinruf ein Unterschied?
Beides ist im Rahmen der Religionsfreiheit 100% zulässig semantisch jedoch ein himmelschreiender Unterschied .
Worin besteht der himmelschreiende semantische Unterschied? Ich weiß es wirklich nicht.
Aschadu an Lah illaha illa la Allah hu akbar ! 2×
Wa Muhamad rasulu lah 2×
Die Schaada ist ein Glaubenbekinntniss und das ist der Unterschied zum Kirchengeläute
14 Antworten
Per seh sehe ich da ersteinmal keinen unterschied. Wer geläut erlaubt muss im endeffekt auch andere vergleichbare signalgebungen der religionen erlauben.
Da es sich hier umgesprochenes wort handelt kann man hier natürlich argumentativ in einem gewissen maße ansetzen.
Die frage ist halt. Was genau da heruntergerufen wird und was nicht. Grundsätzlich sollte das den gleichen regelungen unterworfen werden welche man auch hat wenn man sich irgendwo auf nen öffentlichen platz stellen würde und das gleiche in die runde schreien würde. Sprich: Dinge wie volksverhetzung oder aufrufe zu straftaten etc. sind selbstreden nicht ok.
Was ich durchaus gerechtfertigt fände wäre die forderung das der muezzin ruf auf deutsch stattzufinden hat. Da es sich ja hier um eine öffentliche verlautbarung handelt. So sollte dieser in der amtssprache stattfinden. Sofern es sich entsprechend um gesprochenes wort handelt.
Auch ist denke ich selbstverständlich das der ruf die gleichen einschränkungen in lautstärke dauer oder häufigkeit hat wie das glockengebimmel der kirchen zum zwecke der signalisierung der Gläubigen. (Glockenschläge zur reinen zeitangabe wie es manche kirchen zusätzlich machen würde ich hier nicht drunter sehen. Das wäre nach meiner ansicht ein anderes thema.)
Edit:
Hab mal nach dem wortlaut gegoogelt.
Dem wortlaut wie er hier dargestellt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C4%81n#Wortlaut
Finde ich jetzt nicht wirklich anstoßend.
Aus interesse: Warum? Es ist ja im endeffekt belangloses zeug. Und die anderen regligionen lassen ja ähnliches verlauten. z.b. das Jesus gottes sohn ist etc.
Beides ist gleichermaßen Übergriffig. Ästhetisch ist Glockengeläut sicher weniger abstoßend.
Ich bin kein Experte, aber solange das ganze von der Lautstärke und der Dauer des "Lärms" etwa im gleichen Rahmen ist, macht es schlicht keinen Sinn eines davon zu erlauben und das andere zu verbieten.
Deutschland ist ein Säkuläres-Land, also entweder man streicht solche Religiösen Sonderrechte ganz, oder man gewährt allen Religionen die selben.
Nichts, Atheismus ist ja keine Religion und es gibt keine festgelegten Rituale.
Aber gleiches Recht für alle. Wenn alle Radau machen dürfen, warum sollte man uns das vorenthalten?
Du darfst Radau machen. Mach eine Demonstration und schrei herum.
Bei Beidem handelt es sich um den Lärm der Verblödung.
Natürlich. Das eine ist ein Ruf zur islamischen Unterwerfung vor Allah, das andere ein in unsere Kultur integriertes Geläut.
Wobei ich auf Beides gut und gerne verzichten kann.
Ja. Kirchenglocken gehören zeit Jahrhunderten zu unserer Kultur, ihre Bedeutung kennen Interessierte, Sterbeglocke, Sturmläuten etc
https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Lied_von_der_Glocke
Der Muezzinruf gehört nicht hierher und ruft aktiv zu einer rückständigen frauenfeindlichen Religion auf.
Ich bin Atheist und mich stört das Glockengleüte ein feuchten Kericht .Muezzinrufe wo das islamische Glaubensbekenntniss ausgesprochen wird stört michvjedoch sehr