Ist es verboten die praktische Fahrprüfung aufzunehmen, und was sind die Konsequenzen wenn man erwischt wird (Audio)?

ToniFrikadelli  24.02.2021, 18:34

Aus welchem Grund hat er das getan?

oig2002 
Fragesteller
 24.02.2021, 18:37

Das weiß ich auch nicht

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§201 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

Ja, es ist verboten. Wenn ich der Prüfer wäre und das bemerken würde, würde ich u.a. die Prüfung sofort abbrechen.