Ist das Gewaltenteilung?

3 Antworten

Der ehemalige Präsident sagte über die DDR:

"Der Begriff trifft zu, weil es in der DDR keine Unabhängigkeit der Justiz gab, keine Gewaltenteilung. Es gab keine Herrschaft des Rechts, weil eine Instanz wie die herrschende SED in den Bereich des Rechts eingreifen konnte. Nicht jedermann konnte das, aber die zentralen Führungsinstanzen der Partei sehr wohl.
Zudem war es unmöglich, staatliches Handeln auf dem Gerichtsweg anzugreifen, man hätte dazu die Verwaltungsgerichte gebraucht. Aber die gab es ebenso wenig wie ein Verfassungsgericht. Man konnte allerdings, wie im Feudalismus, Eingaben an die Herrschenden richten und appellieren: Hier geschieht Unrecht. Und dann hatte man vielleicht Glück. Oder eben nicht. Das spricht alles dafür, das Regime der DDR ein Unrechtsregime zu nennen, auch wenn es im Land zum Beispiel ein Zivil- und ein Verkehrsrecht gegeben hat, was die Verteidiger der DDR immer wieder anführen." (Mitteldeutsche Zeitung vom 18.4.2009)

Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47560/die-ddr-ein-unrechtsstaat/

In der Theorie ja, in der Praxis nein. Gewaltenteilung existiert in der Bundesrepublik Deutschland übrigens auch nur noch rudimentär. Außerdem ist die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden und daher nicht unabhängig. Ein Merkmal totalitärer Staaten. Die BRD wird immer mehr wie die DDR. Die Altparteien sind inzwischen wie eine Blockpartei.


Melina943 
Fragesteller
 09.01.2023, 21:06

Vielen Dank für deine Antwort :)

ja genau darum geht es auch. Mir ist bewusst, dass später die ganze Wahlmanipulation etc. stattfand wodurch es sich eher um eine autoritäre Diktatur mit totalitären Zügen handelt. Das hier ist jedoch noch der Anfang, wo es noch "nicht so stark" vertreten war.

Schönen Abend noch :)

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Knochi1972  09.01.2023, 21:09
Außerdem ist die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden und daher nicht unabhängig.

Das sollte nicht weiter verwunderlich sein, denn sie gehört zur Exekutive, nicht zur Judikative.

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jessicasims  09.01.2023, 21:18
@Knochi1972

Das BVerfG zählt die Staatsanwaltschaft trotzdem zur Justiz.

§§ 141, 144 Gerichtsverfassungsgesetz ordnet sie organisatorisch den Gerichten zu.

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Eisenschlumpf  10.01.2023, 09:26
@jessicasims
Das BVerfG zählt die Staatsanwaltschaft trotzdem zur Justiz.

Wie soll das gehen?

§§ 141, 144 Gerichtsverfassungsgesetz ordnet sie organisatorisch den Gerichten zu.

Nein. Sie sind Exekutive. Gerichte unterhalten keine Staatsanwaltschaften, aber an Gerichten kann man Staatsanwaltschaften finden, da sie dort "beherbergt" sind.

Gewaltenteilung existiert in der Bundesrepublik Deutschland übrigens auch nur noch rudimentär.

Dafür funktioniert sie aber erstaunlich gut.

Außerdem ist die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden und daher nicht unabhängig.

Ja logisch.

Ein Merkmal totalitärer Staaten.

Demnach sind alle Staaten totalitär.

Die Altparteien sind inzwischen wie eine Blockpartei.

Ja, sogar die AfD gleicht sich den Altparteien immer mehr an, abgesehen von ein bisschen brauner Farbe an einigen Stellen über dem roten Rost der Blockparteifarbe.

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Knochi1972  10.01.2023, 18:28
@jessicasims

Das war nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der Bundestag. Der hat das Gesetz beschlossen, siehe "Gewaltenteilung".

Es erscheint organisatorisch sinnvoll, dass sich die Staatsanwaltschaft in der Nähe der Gerichte befindet.

Nebenbei bietet § 144 auch die Lösung: Hier wird von "Beamten" gesprochen. Diejenigen, die Recht sprechen, sind aber keine Beamten, sondern Richter.

Auch in den Gerichten gibt es Beamte. Sie fällen aber keine Urteile, setzen diese nur um, wie sie das mit Gesetzen auch machen.

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