Inkasso beauftragen?
Hallo, ich habe letztes Jahr 2020 im Februar eine Uhr von Fossil für 99,00€ bestellt. Hat mir nicht gefallen und dann zurück geschickt.
Nach 2 Wochen schrieb ich wo den mein Geld sei. Sie sagten es brauche noch 1-2 Wochen. 3 Wochen gewartet und immernoch nichts angekommen. Jedes Mal schrieb ich wo den mein Geld sei, dann sagten sie dass es schon am 04.03.2020 überwiesen wurde und ich bei der Bank anrufen soll, falls es nicht angekommen sei. Gesagt getan und die Bank hat natürlich nichts bekommen.
Dieses hin und her Schreiben ging locker 4-5 Monate bis ichs vergessen habe und ich mich jetzt wieder erinnert habe.
Letzte woche schrieb ich sie wieder an und sie bestätigten mir immernoch, dass es am 04.03.2020 überwiesen worden sei. Ich hab echt keine Lust mehr!
Ist es sinnvoll, ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen?
4 Antworten
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich besser einen Rechtsanwalt einschalten, wenn Du von der Firma eine Bestätigung darüber hast, dass die zurückgesandte Uhr dort eingegangen ist.
Vorher würde ich alle Kontoauszüge ab Februar 2020 hoch konzentriert durchlesen. Manchmal übersieht an beim 1. Lesen eine Buchung. Schließlich könnte eine Fehlüberweisung vorliegen, die vom falschen Empfänger nicht reklamiert wurde.
Rechtschutz hab ich nicht, aber Kontoauszug habe ich geschickt und die haben den Fehler eingesehen. Die klären das jetzt wieder mit der finanzabteilung.. Mal sehen was daraus wird.
Die Händler erstatten nie den Rechnungsbetrag. Die Versandkosten werden immer abgezogen.
Nach 2 Wochen schrieb ich wo den mein Geld sei. Sie sagten es brauche noch 1-2 Wochen. 3 Wochen gewartet und immernoch nichts angekommen.
Das klingt mir ein bißchen nach einer Ausrede seitens des Händlers - muß aber keine sein.
Du solltest papierschriftlich einen Nachweis über die erfolgte Zahlung anfordern und zudem anhand Deiner Kontoauszüge nachweisen, daß Du die Zahlung nicht erhalten hast.
Falls der Händler das Geld tatsächlich überwiesen hat, soll er über sein kontoführendes Geldinstitut den Verbleib der Überweisung klären.
Du kannst den Händler auch pro forma anmahnen und eine letzte Zahlungsfrist setzen.
Einen Inkassodienst würde ich an Deiner Stelle nicht beauftragen. Ich würde dem Händler vielmehr mit einem gerichtlichen Mahnverfahren drohen. Das wirkt oft Wunder. Natürlich mußt Du dann bereit dazu sein, tatsächlich einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen. Dieses ist gebührenpflichtig, bei 99,00 € Hauptforderung aber aus meiner Sicht angebracht.
Dann würde ich zuerst zur Polizei gehen und schauen was die so sagen würden.
Erst mal bei watchlist internet schauen, ob es sich bei der Firma um einen Fakeshop handelt.