Inkasso ABO-Falle?
Hallo zusammen,
eine Freundin hat von heute auf morgen eine Zeitschrift regelmäßig bekommen. Ich vermute mal sie ist online auf irgendeine ABO-Falle hereingefallen. Persönlich ist sie sicher, dass sie keinen Vertrag abgeschlossen hat.
Kurze Info zu ihr: Sie hat auf eine geistige Behinderung und Pflegegrad 2. Sie hat die Zeitschrift nachdem diese Geld gefordert hat. Informiert, dass sie keine Zeitschriften mehr möchte und dass die Zeitschrift sich bitte an ihre gesetzliche Betreuerin wendet, um alles rechtliche zu erledigen. Auch ihre gesetzliche Betreuerin hat sie informiert. Heute kam ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Sie soll nun ca. 200€ zahlen für Zeitschriften die eigentlich nur regulär bis heute nur 24€ gekostet hätten. Muss der Betrag gezahlt werden? Bzw. welcher Rechnungsbetrag wäre den gerechtfertigt?
(Rechnung ist ca. 3,5 Monaten her)
Gruß Julian
5 Antworten
Der Fall wurde hier doch schon mal gepostet.
Waren die Antworten darauf nicht zufriedenstellend?
Wenn die gesetzliche Betreuung sich nicht ausreichend kümmert, sollte die betreute Person sich entweder an das Betreuungsgericht wenden und/oder an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt:
was steht auf dem Betreuerausweis, was regelt die so?
kann darf deine Freundin eigenmächtig Verträge abschließen?
eingeschränkte Geschäftsfähigkeit - damit könnte der Betreuer den Vertrag widerrufen.
Definitiv NICHTS zahlen! Auch nicht wenn die mit Raten kommen, wenn du 1 rate bezahlst ist das sowas wie ein Teilgeständniss !
Außerdem ist sie ja laut deiner Aussage gar nicht befugt Verträge abzuschließen da sie eine Betreuerin hat die sich wahrscheinlich um Finanzen etc kümmert.
Um sowas würd ich mir gar kein Kopf machen, und Inkassos sind nur Hunde die Bellen und nicht beißen ;)
Die werden sich wahrscheinlich wieder Melden mit einer Frist und "Ihnen wird alles in Rechnung gestellt, Klagen usw und sofort .... Die machen solange Druck bis jemand einknickt
Das könnte sie einfach ignorieren, wenn sie sich ganz sicher ist, dass sie keinen Vertrag abgeschlossen hat.
Solange keine Post vom Gericht (Mahnbescheid) kommt, muss sie eigentlich nichts tun. Kommt ein Mahnbescheid, sollte sie diesem mit dem beiliegenden Formular innerhalb der Frist (14 Tage?) widersprechen. Immer vorausgesetzt, sie ist sich sicher, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Den Widerspruch muss sie nicht begründen.
Auf gar keinen Fall sollte sie irgendwelche Ratenzahlungen leisten, denn damit erkennt sie den Gesamtanspruch an - egal ob der wirklich zu Recht besteht.
Oder sie schreibt an das Inkasso-Unternehmen und bittet um den Nachweis für den Vertragsabschluss.
ich würde das direkt so zum Anwalt geben und nicht auf schreiben vom Inkasso Büro antworten. Und vor allem nicht zahlen!
Und kein Schuldenanerkenntnis unterschreiben.
Den Anwalt müsste sie dann aber selbst zahlen.