Immissionsmessung durch den Schornsteinfeger- Mitarbeiter und nun?

4 Antworten

Verzwickt...

rein technisch habt Ihr eine Mehrfachbelegung eines Kaminzuges mit mehreren Thermen (1 pro Etage?).

WER hat denn gesagt: Schornsteinkopf-Verlängerung muss her?

Habt Ihr da irgendwas schriftlich?

Der Schornsteinfeger ist mit seiner hoheitlichen Gewalt der Entscheidungsträger in Sachen "Überprüfung und Genehmigung der Abgaswege". Somit kann er (in diesem Fall wohl zu recht) auf Änderung oder Stillegung bestehen. Kohlenmonoxid ist schließlich kein harmloses Zeugs.

Wer also auch immer befunden hat, dass die Verlängerung des Abgasweges den zug verbessern würde und diese Maßnahme angeordnet hat, hat einen "Kunstfehler" begangen. Scheinbar wurde ein anderes Heizgerät rechnerisch außer Acht gelassen oder andere Gegebenheiten nicht berücksichtigt.

Muss nun ein Zugregler her oder ein Rauchsauger auf´s Dach? Kann hier keiner aus der Ferne sagen.

Falls die Empfehlung "Abgasverlängerung" vom Bezirksschornsteinfeger kam, so würde ich mich an den Obermeister der Schorni-Innung wenden, am besten natürlich schriftlich.

Alles dokumentieren, belegen und chronologisch aufführen. Dann soll er eine Entscheidung / Lösung finden, wie in Eurem Fall zu verfahren ist.

Notfalls würde ich einen Anwalt einschalten, weil "die Kiste" mittlerweile schon so dermaßen tief im Schlick steckt.

Grüße, ----->


Monlight1 
Fragesteller
 25.10.2016, 15:37

Wir haben auf unserer Etagenseite 3 Kaminzüge. Im EG - 1 Etage und wir in der 2 Etage. Der Schornsteinfegermeister hat damals selbst gesagt, dass eine Erhöhung drauf muss. Leider hat er die Aussage nicht auf das Protokoll geschrieben, als wir diese ausgehändigt bekommen haben. Zum Glück haben wir den gesamten Schriftkram in der Anwaltsakte. Ich muss schauen, wenn mein Mann nachher von der Firma kommt, wie wir jetzt weiter vorgehen. 

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PoisonArrow  25.10.2016, 15:42
@Monlight1

Ja, beratet Euch mal in Ruhe.

In Anbetracht der Sachlage würde ich einen Rechtsanwalt mit ins Boot nehmen. Eine letztendlich angeordnete "finale Lösung" des Problems kann u.U. kostenintensiv werden.

Grüße, ----->

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Hier ist wirklich Gefahr im Verzuge. CO ist hochgefährlich. CO besetzt im Blut das Hämoglobin, das den Sauerstoff in die Organe transportiert. Da die Bindung von CO sehr viel fester als die des Sauerstoffs ist, kommt es zu "innerlichen Erstickung", d. h. trotz Atmung bekommen die Organe keinen Sauerstoff mehr. ES reichen schon geringe Konzentrationen von CO, um eine lebensgefährliche Situation zu erzeugen. Daher ist in der Tat Gefahr im Verzuge. Der Betrieb beider Heizungen hätte nie genehmigt oder toleriert werden dürfen. Die Anlage kann behördlich still gelegt werden. Vermutlich muss ein Stahlrohr zusätzlich gelegt werden.

Wer dafür aufkommen muss, sollte in der Teilungserklärung stehen, bzw. ggf. in späteren Beschlüssen festgelegt worden sein. Normalerweise kommt für Schornsteine die gesamte WEG auf.

Der Schornsteinfeger muss die Sicherheit der Anlagen prüfen. Wenn Zweifel bestehen, muss er tätig werden: D. h. Änderung der Anlage oder Stilllegung erwirken. Sonst verletzt er seine Amtspflichten.


Monlight1 
Fragesteller
 25.10.2016, 15:42

Stimmt. In der TE steht, dass die WEG aufkommt.  Der Schornsteinfegermeister sagte mir vorhin auf Anfrage hin, dass es für uns Gefährlich werden könnte, das Gefahr in Verzuge ist. Das sagte mir auch der Herr vom Ordnungsamt, als ich mit ihm telefoniert habe. Der Schornsteinfegermeister zog von dannen. Dem scheint es Wurscht zu sein. 

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Und deine Frage?

Die Thermen hätten gar nicht Installiert werden dürfen!

Da der Schornsteinfeger vorher den Zug des Kamins messen muss. Und dann sagt er euch wieviel KW an Heizleistung dort angeschlossen werden dürfen.

Derjenige der zuletzt die Therme Angeschlossen hat, ist in meinen Augen in der Pflicht!


Monlight1 
Fragesteller
 25.10.2016, 15:45

Ich weiß leider nicht, wer die Thermen installiert hat, da diese 2007 (sagte uns der Vorbesitzer der Whg.) installiert wurden und wir erst 2012 die Wohnung gekauft haben. 

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Wer hat denn die Therme eingebaut? Der Abzug hätte auch nach Neuanlage vom Schornsteinfeger abgenommen werden müssen. Kamine müssen bei Gasthermen mit Rohren ausgezogen werden. Das hätte der Vorbesitzer erledigen müssen.

Wenn Ihr das jetzt so gekauft habt, seid Ihr dann wohl zuständig...



Monlight1 
Fragesteller
 25.10.2016, 15:48

Ich kann leider nicht sagen, wer die Therme eingebaut hat. Da es am Schornstein (Abzug)  liegt, steht in der TE, das die WEG dafür zuständig ist.

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Blindi56  25.10.2016, 15:52
@Monlight1

Es liegt ja nicht direkt am Schornstein, sondern an der Tatsache, dass eigentlich nicht 2 Heizquellen an einen Kaminzug sein dürfen, bzw. in diesem Fall beide mit einem eigenen Rohr ausgestattet sein müssen. Das zu beauftragen ist Aufgabe desjenigen, der die Therme einbauen lässt. Und der zuständige Schornsteinfeger muss das abnehmen, bevor die Therme betrieben werden darf.

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