Immatrikulation nach freiwilliger Exmatrikulation?
Hey Leute,
Ich bin momentan Student an einer Fachhochschule im 1. Semester.
Jedoch habe ich in letzter Zeit immer wieder gemerkt, dass mich das Studium nicht glücklich macht, geschweige denn erfüllt.
Nun würde ich es gerne abbrechen, um mich neu zu orientieren und mich auszutesten, jedoch würde ich evtl. Gerne eine Ausbildung in meine Studienrichtung machen wollen und daraufhin das Studium neu beginnen.
Meine Frage hier ist nun, geht dies bei einer freiwilligen Exmatrikulation oder gildet bei dieser auch die Regel, dass ich in diese Fachrichtung nichts mehr studieren darf?
Über eure Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schonmal im voraus :D
Ich wünsche allein ein frohes neues Jahr 2022
Des weiteren würde mich interessieren was ihr machen würdet, wenn ihr am Anfang eines Studiums seid, aber euch unwohl fühlt.
Würdet ihr es durchziehen oder lieber den Abbruch bevorzugen?
1 Antwort
Wenn du dich selbst exmatrikulieren lässt kannst du später weiter studieren. Auch wenn du zwangsexmatrikuliert wirst kannst du später noch studieren, hängt dann aber vom Grund ab. Wenn du z.B. den Semesterbeitrag nicht gezahlt hast hat das keinen Einfluss auf eine später Wiederaufnahme. Nur wenn du geext wirst weil du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, kannst du das jeweilige Gebiet nicht weiter studieren.
Du solltest darauf achten dass du vor den Prüfungen exmatrikuliert bist, sonnst musst du sie mit schreiben oder sie gelten als durchgefallen.
Eine Prüfungsleistung habe ich schon abgelegt, würde ich jedoch jetzt vor den anderen noch abbrechen, würde das dann schon als ,,nicht bestanden" zählen?
Wenn du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr exmatrikuliert bist, kann die Prüfung nicht gewertet werden.
Mit der Exmatrikulation wird deine Akte zu gemacht. Was dannach im Studiengang passiert hat nichts mehr mit dir zu tun. Um sicher zu gehen dass das alles rechtzeitig passiert solltest du dich ggf. selbst um alles kümmern statt dich darauf zu verlassen dass dein Arbeitgeber das regelt
Danke dir, du hast mir einiges an Sorgen genommen.
Kann ich hier weiter kommentieren falls mir noch eine Frage einfällt?
Nur nochmal zu meinem Verständnis, meine Prüfung ist am 10.01. Wenn ich bis dahin exmatrikuliert bin, zählt die Prüfung nicht mehr?
Das könnte zeitlich etwas knapp werden. Da wird es wahrscheinlich einfacher sich für den 10.01. einen Krankenschein zu besorgen.
Aber theoretisch könnte ich dazu noch meine Exmatrikulation einreichen?
Ich würde das Studium beenden da es momentan etwas zu viel für mich ist. Da ich dual studiere würde ich die Arbeit bei meinem Arbeitgeber kündigen, folglich würden diese sich um die Exmatrikulation kümmern. Zu diesem Zeitpunkt der Exmatrikulation hätte ich wahrscheinlich eine Prüfung. Würde das auch nichts ändern?