IHK Abschlussprüfung Einzelhandel

1 Antwort

Die Antwort kommt zwar ziemlich spät, aber ich hoffe sie hilft dennoch jemanden, der sich die selbe Frage momentan stellt: Grundsätzlich gilt, dass in keinem deiner aufgelisteten Themen ein eine 5 (Ungenügend) stehen darf, denn damit ist man durchgefallen. Es darf schlechtestens eine Note 4 (Ausreichend) in den Themen erreicht werden. Wenn man seine mündliche Prüfung noch vor sich hat, ist es möglich mit dieser, die Note 5 auszugleichen, in dem man sie mit einer 2 oder besser absolviert.