Ich wurde mit 4-5g Marihuana erwischt und gleich ins Präsidium genommen. Was wird mir jetzt drohen? Wann kommt der Brief von der Staatsanwaltschaft?

4 Antworten

Hallo, Vorbestraft bist du beim 1. Mal auf keinen Fall, dafür musst du eine Strafe über 90 tagessätzen oder 3 Monate haft bekommen, obwohl ich mir nicht mal sicher bin ob man selbst dann schon vorbestraft ist. Umgangssprachlich zumindest, vorbestraft bist du eigentlich sobald du einmal eine Strafe bekommen hast, allerdings stehen strafen unter 90 tagessätzen oder 3 Monate haft nicht im führungszeugnis, wenn du also nicht zur Polizei willst oder in eine Behörde, solltest du keine Probleme bekommen. 4-5g gelten glaube ich noch als Eigenbedarf, wie mein Vorgänger schon schrieb, mit etwas Glück wird es fallen gelassen oder es gibt eine kleine geldstrafe oder sozialstunden. Allerdings ohne Verhandlung vor einem Gericht sondern durch Schriftverkehr denke ich. Wenn du also eine Strafe bekommen solltest bekommst du post von der Staatsanwaltschaft. Was allerdings passieren kann ist das du etwas Probleme mit deinem Führerschein bekommst falls du ein hast oder auch ein machen möchtest. Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du Glück hast: Einstellung ohne Auflage

Wenn du etwas Pech hast: Einstellung gegen eine kleine Geldauflage.

Wenn du ganz viel Pech hast: Einstellung gegen Sozialstunden oder sogar gar keine Einstellung sondern Gerichtsverfahren.

Sachsen ist eines des strengeren Bundesländer was Gras angeht, neben Bayern und NRW.

Vorbestraft bist du erst bei einer relativ hohen Anzahl an Tagessätzen habe ich mal gelesen, "nur" im erweiterten Führungszeugnis wirst du einen Eintrag haben.

Für eine Vorstrafe wird es nicht reichen. Tippe auf Sozialstunden und ein Bericht an die Fühterscheinstelle. Dein Arbeitgeber wird nicht informiert.


NeuerNutzer99  27.09.2019, 21:10

Krass, Sozialstunden bei so einer relativ kleinen Menge und bei (vermutlich) Erstauffälligkeit. Und da sagen einige Politiker dass bei Eigenbedarf doch eh nix passiert und nicht verfolgt wird...

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Hallo.

Kann passieren Einstellung oder kleine Geldauflage.

Jedoch wenn du mit Führerschein machen willst kann, es mit der Führerscheinstelle geben.

'Aber erst wenn das rechtskräftig ist.

Mit Gruß

Bley 1914