Hund/Kauf/Gericht?

3 Antworten

Warte die Güteverhandlung ab und nimm alles an Unterlagen mit was du hast und sichere die Chatverläufe.

Sinnvoll ist auch ein Gedächtnisprotokoll über alles was beim Hundekauf besprochen wurde.

Bei der Güteverhandlung wird der Hund vermutlich dem zugesprochen bei dem er besser untergebracht ist, also demjenigen bei dem er z.B. weniger allein ist oder falls es ein Hund mit Verhaltensauffälligkeiten ist demjenigen mit mehr Hundeerfahrung.

Genau aus diesem Grund macht man sowas nicht. Und wenn dann nur mit einem vernünftigen Kaufvertrag.

Was steht denn in dem Schreiben vom „Gericht“ genau drin? Ist es überhaupt echt? Also, normalerweise dauert es ziemlich lange, bis sich das Gericht mit solchen solchen Sachen beschäftigt. Wenn überhaupt. Und die laden dich auch nicht zum Gespräch.

wenn es ein Schreiben von einem Anwalt ist, solltest du reagieren. Dann musst du dir halt auch einen Anwalt nehmen.


sophia123456179 
Fragesteller
 23.06.2023, 09:40

Es ging ja alles über WhatsApp weil die Person nicht grad um die Ecke wohnt.

im Gerichtsbrief steht die haben das am 18.6 beantragt und am 28.6 ist ein Termin zur Gütevereinigung.

0
William1307  23.06.2023, 11:28
@sophia123456179

Ah okay - ja, dann geh einfach hin. Du kannst ja anhand des WhatsApp Verlaufs beweisen, dass man dir den Hund überlassen hat.

Das ist ja nur ein Gespräch, wo man versuchen will, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu finden.

Da ihr ja irgendwann mal befreundet wart, sollte ein Gespräch möglich sein, oder?

0

Du hast den Hund gekauft und kannst es offenbar auch nachweisen, damit ist die Sache für dich eigentlich erledigt. Der Hund gehört rechtmäßig dir.

Aber was heißt jetzt: "... und mir jetzt ein Schreiben übers Gericht zu gesendet mit einer Einladung zum Gespräch."

Gerichte laden in der Regel nicht zu Gesprächen sondern zu Verhandlungen. Wenn dem so ist, erläuterst du dort deinen Standpunkt und legst dem Gericht die Chatverläufe als Beweis vor.