Haushaltskonto: Freundin ist nun arbeitslos, muss ich für die Differenz aufkommen?
Hallo
ich wohne mit meiner Freundin seit 1,5 Jahren zusammen. Wir haben ein Haushaltskonto wo Miete, Essen, Versicherung, Internet, Urlaub, Pärchenzeit eingezahlt wird. Den Mietanteil von zwei Zimmer für mein Hobby und meinem Sohn zahle ich sowie den kompletten Strom (wegen Hobby und E-Auto). Unterhalt zahle ich auch über 700€, sowie 300€ fürs das Auto. Aber das ist ja mein „Privatverknügen“.
Das Verhältnis ist 70:30 was aufs gemeinsame Konto geht, da ich mehr verdiene. Also 2.000€ zahle ich ein.
Nun ist sie leider arbeitslos geworden und ich habe das Gefühl, dass nun erwartet wird dass ihren reduzierten Anteil übernehmen soll, da man das bei Paaren so macht und überhaupt wegen der Liebe.
Ich habe aber wirklich rechnerisch nichts übrig. Wie können wir das vernünftig lösen? Sie sagt für meine Kosten (Kind) kann sie ja nichts. Ich meine das sie „nur“ 750€ ins Gemeinschaftskonto zahlen muss. Das ist immer noch weniger als das Arbeitslosengeld.
Versteht ihr mein Dilemma?
4 Antworten
Kommt drauf an wieviel Arbeitslosengeld sie bekommt.
Macht schon einen grossen Unterschied ob sie nur 900€ bekommt und wenn sie dann 700€ Haushaltsgeld abgeben würde nur noch 200€ für sich hätte. Oder ob sie 1600€ bekommt und wenn sie 700€ Haushaltsgeld abgibt immer noch 900€ für sich hat.
Aber braucht ihr für zwei Personen überhaupt 2.700€ also 2.000€ von dir und 700€ von ihr als Haushaltsgeld. Das kommt mir für nur zwei Erwachsene nämlich schon extrem viel vor.
Wenn du ihr ihren Anteil auf 350€ reduzieren lässt und du weiterhin deine 2.000€ gibst dann hättet ihr ja immer noch 2.350€ und das ist für zwei Personen doch immer noch mehr als genug.
Könnte ja dann ein paar Wochen weniger essen gehen und mehr zusammen kochen. Oder dieses Jahr einen günstigeren Urlaub machen als normal.
Sie bekommt erst ALG und dann wird sie, wenn sie keine Arbeit findet, ins Bürgergeld eingegliedert. Es kann sein, das sie später kein Bürgergeld bekommt, da ihr in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebt und du evtl so viel verdienst, dass du beide alleine Tragen kannst. Wenn sie Bürgergeld bekommt kanns sein, das sie dann nur so viel bekommt, und dann dein Verdienst mit angerechnet wird. So ist das leider.
Ich würde mit Ihr reden! Ich persönlich finde nicht das du deswegen aufkommen solltest. Es ist immer noch Ihr Leben und da sollte Sie sich selbst finanzieren können. Aber ein Gespräch sollte helfen :)
LG
So ist das eben wenn man sich für ein Zusammenleben entschieden hat...das bedeutet auch in schlechten Zeiten füreinander da zu sein....und du nennst das Dilemma?