Hartz iv beziehen ins Ausland reisen?

7 Antworten

  1. Urlaub steht auch einem ALG II-Bezieher zu. Jedoch maximal 21 Tage im Jahr und wenn du willst dass deine Leistungen weiter gezahlt werden, solltest du den Urlaub anmelden und um Erlaubnis bitten.

Was passiert wenn du es nicht machst?

  • 30% Sanktion im einfachsten Fall
  • Rückforderung der Leistung - im mittleren Fall
  • Versagung der Mitwirkungspflicht - im schlimmsten Fall - komplette Leistungseinstellung (versteckte 100% Sanktion)
Weißt man ob das Jobcenter die Kontoasuzüge nach 6 Monaten verlangt bzw. ob Sie sehen könnten, dass ich im Ausland eine Weile war? 

Das JC kann bei Verdacht von Leistungsbetrug oder auch allg. Kontoauszüge von bis zu 6 Monaten anfordern. Diese müssen dann auch geliefert werden, sonst droht eine Vollsperre.

Und ja die können das im Zweifelsfall sehen. Verdächtige Transaktionen zb. oder Bezahlungen aus dem Ausland heraus können Indizien sein. Selbst das Transferieren von Geld auf ein anderes, ausländisches Konto ... da wird das JC schnell hellhörig und schaut genauer hin.

Robert890 
Fragesteller
 10.11.2021, 22:08

Ist die höchste Sanktion nicht 30%?

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Comp4ny  10.11.2021, 22:10
@Robert890

Unter dem Begriff "Sanktion" mittlerweile ja.
Die "100%" Sanktion gibt es noch immer, wird von manchen JC auch ausgenutzt, läuft unter dem Begriff: Versagung der Mitwirkungspflicht.

Wenn das JC sagt "erfülle dies oder das", zb. Bewerbungen schreiben oder an Terminen erscheinen, du machst das jedoch nicht, dann werden sie deine Leistung kürzen oder ganz streichen.

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Das ausländische Konto mußt Du selbstverständlich dem Jobcenter melden, und Du erwartest hier nicht hoffentlich wirklich Beihilfe zu Straftaten?

Robert890 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:56

Ausiändisches konto ist nur im Ausland wichtig aber danke dir für den Rat!

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Robert890 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:56

Ich erwarte nur dass das Geld immer auf konto püntklich kommt! Und so muss es seiin.

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Dein Risiko, du kannst nicht von ausgehen, dass keinerlei Kontakt gefordert wird. Kontakt kann auch in Form eines Schreibens mit Bitte um tel. Rückmeldung erfolgen, das wäre jetzt nur ein mögliches Szenario.

Außerdem ist es nicht unmöglich, dass das JC von deinem Auslandskonto erfahran kann.
Aber egal, du hast das Risiko und mußt damit umgehen.

Ich glaube nicht das die kontrollieren dürfen wofür du Geld abhebst oder von wo aus, sondern nur den Kontostand überprüfen. Drei Wochen Urlaub stehen dir zu, bleibst du länger, organisier jemanden der Post beantwortet oder Bewerbung verschickt falls du vom Amt etwas zugesendet bekommst.

Arlecchino  10.11.2021, 05:32

Das Jobcenter kann immer Kontoauszüge verlangen. Und aus denen geht hervor, wo Geld abgehoben wurde.

Ein Konto - auch Auslandskonto - das dem JC nicht genannt wurde, könnte zu einem ganz großen Problem werden.

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auch ALG2 Bezieher steht Urlaub zu, muss beim Amt beantragt werden.

Was ist, wenn in der Zeit eine Aufforderung kommt, dich persönlich zu melden, oder eine Maßnahme zu besuchen. du meldest dich nicht, oder trittst Diese nicht an, hast jede Menge Ärger am Hals, deine Bezüge werden gekürzt. ganz einfach

Robert890 
Fragesteller
 09.11.2021, 21:42

Die höchste Sanktion ist doch bis zu 30% oder?

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Comp4ny  09.11.2021, 23:48
@Robert890

Sanktion max. 30%, aber die Rückforderung der Leistung und ggf. sogar die komplette Einstellung der Leistung zwecks der versagung der Mitwirkungspflicht , ist eher das Problem.

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