Handy kaputt in der Schule - Wer haftet?
Wenn ein Schüler seinem Mitschüler das Handy kaputt gemacht wurde, also angenommen er ließ es runter fallen und das Display hat sich mehrere Kratzer eingefangen. Muss der Schüler dann seinem Mitschüler das Handy zahlen und wenn ja was wenn er sich weigert die Reparatur zu zahlen?
9 Antworten
Einfache Regel: Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen, bei minderjährigen die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung -----> an die Eltern wenden, wenn das nicht fruchtet ------> Anwalt, anzeigen, klagen.....
Wer etwas beschädigt muss zahlen. Weigert er sich, dann erstmal bei den Eltern melden und wenn die sich auch querstellen, müsste man zivilrechtlich klagen. Das bringt aber nur was wenn man es auch beweisen kann. Steht hier Aussage gegen Aussage dann hat man Pech gehabt.
Wie alt, unter 14?
Keine Chance!
Nicht strafmüdig und somit auch nicht haftbar!
Wer den Schaden verursacht hat der muss ihn begleichen, weigert er sich läuft die ganze Sache übers Gericht und am Ende über den Gerichtsvollzieher, dieser fragt nicht ob der Schuldige zahlen will der nimmt sich das Geld dann einfach.
Ganz so sicher, wie hier die Meisten meinen, ist es nicht, daß er dafür aufkommen muß. Hat er sich das Phone genommen oder hast Du es ihm gegeben? Wenn gegeben, zu welchem Zweck?
Es ist mir nicht passiert, aber ich wollte wissen wie ich im Extremfall reagieren müsse
Die Konstellation "Aussage gegen Aussage" existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht. Man muss nicht denken, dass wenn zwei Parteien unterschiedliches behaupten, da nichts bei heraus kommt. Es entscheidet immer der Richter welchem der zwei Parteien er mehr glauben schenkt